Qualität in der rechtlichen Betreuung durch Unterstützte Entscheidungsfindung

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Spätestens nach dem Staatenbericht, der 2015 die Unvereinbarkeit von deutschem Betreuungsrecht und UN-Behindertenrechtskonvention feststellte, ist die Unterstützte Entscheidungsfindung im Betreuungswesen in aller Munde. Ob und wie ein/e Betreuer*in Unterstützte Entscheidungsfindung als Methode anwendet, wird zunehmend zu einem Qualitätsmerkmal.


Aber wie genau funktioniert Unterstützte Entscheidungsfindung in der Praxis? Wie stellt man sicher, die Selbstbestimmung der Klient*innen wirklich zu achten? Was muss man bei der Kommunikation beachten? Und welche Fallstricke und Stolpersteine gibt es, z.B. im Hinblick auf eine mögliche Haftung? Die beiden Expertinnen Dagmar Brosey und Renate Kosuch beleuchten in ihrem Seminar diese und weitere Aspekte rund um das Thema Unterstützte Entscheidungsfindung. Fragen und Beispiele der Teilnehmer*innen sind gerne willkommen.


 


Inhaltliche Schwerpunkte:



  • Betreuungsrecht und UN-Behindertenrechtskonvention

  • Ergebnisse aus dem Forschungsvorhaben  „Qualität in der rechtlichen Betreuung“

  • Rechtliche Stellvertretung: Was bedeutet das genau?

  • Befähigung zum rechtlichen Handeln mittels Unterstützter Entscheidungsfindung

  • Impulse für die Verwirklichung der geforderten Personenzentrierung

  • Darstellung und Erprobung kommunikationspsychologischer Modelle


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Die unterstützte Entscheidungsfindung ist seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 auch im Fokus des Betreuungswesens. Besonders deutlich wurde dies durch die abschließenden Bemerkungen zum ersten Staatenbericht Deutschlands durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Frühjahr 2015, in dem Besorgnis über die Unvereinbarkeit des deutschen Betreuungsrechts mit der UN-Behindertenrechtskonvention geäußert wurde.  Der Ausschuss empfiehlt, alle Formen der ersetzenden Entscheidung abzuschaffen und ein System der Unterstützten Entscheidung an ihre Stelle treten zu lassen und zudem professionelle Qualitätsstandards für Mechanismen der unterstützten Entscheidung zu entwickeln.
Die rechtliche Betreuung kann aber nur dann ein System der Unterstützten Entscheidungsfindung sein, wenn sie sich an den Grundsätzen der UN-BRK orientiert und zwar vor allem auch im Hinblick das praktische und  tagtägliche Handeln. Die unterstützte Entscheidungsfindung ist eng verbunden mit der betreuungsrechtlichen Wunschbeachtung und dem Erforderlichkeitsprinzip.
Wie kann ich als Betreuer/in meine Aufgabe mittels der unterstützten Entscheidungsfindung besser zum subjektiven Wohl der betreuten Menschen erfüllen? Was bedeutet dies konkret für die tägliche Betreuungsarbeit, insbesondere für die Kommunikation mit den Betreuten? Welche Rolle spielt der Schutz des Betroffenen? Wie stelle ich sicher, dass ich die Selbstbestimmung der Betreuten wirklich achte? Welche Fallstricke und Stolpersteine gibt es? Was ist mit meiner Haftung? Wie sichere ich mich ab?

Inhalte des Seminars sind:
- Betreuungsrecht und UN-Behindertenrechtskonvention
- Überblick über die Kritik des Fachausschusses am deutschen Betreuungsrecht
- Ergebnisse aus dem Forschungsvorhaben  „Qualität in der rechtlichen Betreuung“
- Rechtliche Stellvertretung: Was bedeutet das genau?
- Befähigung zum rechtlichen Handeln mittels Unterstützter Entscheidungsfindung
- Impulse für die Verwirklichung der geforderten Personenzentrierung in der Unterstützen Entscheidungsfindung
- Darstellung und Erprobung kommunikationspsychologischer Modelle, die zum Gelingen der Ausgestaltung des Binnenverhältnisses in der Betreuung eingesetzt werden können
Diese und Ihre Fragen, die sich im Betreueralltag im Zusammenhang mit dem Thema unterstützte Entscheidungsfindung ergeben, werden in diesem Seminar besprochen. Eigene Fragen innerhalb dieses Themenbereiches dürfen und soll eingebracht werden.

 

Rubrik: Methoden

Anbieter: ipb

Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden

Prof. Dr. Dagmar Brosey
Professorin für Zivilrecht an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln, Prodekanin für Forschung
Prof. Dr. Renate Kosuch
Diplompsychologin und Professorin für Psychologie an der Fakultät für angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln
Ko-Leitung des Masterstudiengangs „Beratung und Vertretung im Sozialen Recht"

Kosten: 159 Euro
Preis BdB-Mitglieder: 127 Euro
Preis Qualitäts-Registrierte: 143 Euro
Bei gleichz. Mitgliedschaft im BdB und Qualitäts-Registrierung: 111 Euro
Frühbucherrabatt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 Prozent
Rabatt f. Teilnehmer ipb-Einsteigerseminare (12 Mon. nach Abschluss): 10 Prozent

Anmeldung und weitere Informationen bei:

Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH

Schmiedestraße 2
20095 Hamburg

Telefon: (0 40) 53 00 850-00

Fax: (0 40) 53 00 850-19
E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de


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