Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

Seminar in Kooperation mit der BdB-Landesgruppe Berlin

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Das Bundesteilhabegesetz bringt für Menschen mit Behinderungen – und damit auch für ihre rechtlichen Betreuer*innen - in diversen Rechtsbereichen erhebliche rechtliche Änderungen mit sich. Dieses Seminar stellt die Neuregelungen im SGB IX (ausgenommen Schwerbehinderung!) und SGB XII dar. Der neue Behinderungsbegriff, die Änderungen im Bereich der Rehabilitation - insbesondere das neue Teilhabeplanverfahren - sowie die Teilhabeleistungen des SGB IX werden erläutert. Ferner wird sich das Seminar mit dem neuen Bedarfsfeststellungsinstrument und dem Gesamtplanverfahren im SGB XII (ab 2020 überführt ins SGB IX) beschäftigen. Weiterer Schwerpunkt des Seminars sind die Änderungen in der Eingliederungshilfe ab 2020.

 

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Neuer Behinderungsbegriff im SGB IX
  • Teilhabeplanverfahren und Teilhabeleistungen des SGB IX
  • Bedarfsfeststellungsinstrument und Gesamtplanverfahren im SGB XII
  • Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ab 2020
  • Verhältnis von Pflege und Eingliederungshilfe
  • Trennung von Eingliederungshilfe und Grundsicherung ab 2020
  • Vermögens-/Einkommensfreibeträge ab 2020

Rubrik: Recht

Anbieter: ipb

Leitung:
N. N.

Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden

Kosten: 159 Euro
Preis BdB-Mitglieder: 127 Euro
Preis Qualitäts-Registrierte: 143 Euro
Bei gleichz. Mitgliedschaft im BdB und Qualitäts-Registrierung: 111 Euro
Rabatt f. Teilnehmer ipb-Einsteigerseminare (12 Mon. nach Abschluss): 10 Prozent

Anmeldung und weitere Informationen bei:

Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH

Schmiedestraße 2
20095 Hamburg

Telefon: (0 40) 53 00 850-00

Fax: (0 40) 53 00 850-19
E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de


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Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) gGmbH
Geschäftsführung: Anja Pfeifer
Postanschrift
Schmiedestr. 2
20095 Hamburg
Seminarstätte
Hoheluftchaussee 40 A
20253 Hamburg
Tel. (0 40) 53 00 850-00
Fax (0 40) 53 00 850-19

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