Der Personzentrierte Ansatz im Berufsfeld Rechtliche Betreuung

Basismodul Personzentrierte Weiterbildung

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Ab 2023 ist es gesetzlich vorgeschrieben: Im Zentrum der rechtlichen Betreuung stehen die Wünsche und Entscheidungen der Klient*innen. Betreuer*innen haben den Auftrag, ihre Klient*innen bei der Entscheidungsfindung und bei der Umsetzung der getroffenen Entscheidungen zu unterstützen. Ziel ist es, den Klient*innen ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu ermöglichen (vgl. §1821 BGB-Neu). Eine personzentrierte Haltung und personzentrierte Gesprächstechniken sind besonders hilfreich, um die unterstützte Entscheidungsfindung praktisch umzusetzen.

In dieser Weiterbildung wird der personzentrierte Ansatz nach Carl Rogers vermittelt. Die teilnehmenden Betreuer*innen lernen, ihre eigenen Gedanken, was für ihre Klient*innen „gut“ ist, zurückzustellen und sich mit Ratschlägen zurückzuhalten. Stattdessen wird der Versuch unternommen, vorbehaltlos in die Gedankenwelt des Gegenübers einzutauchen und zu verstehen, was die Klient*innen mit ihrem jeweiligen biographischen Hintergrund entscheiden wollen und können. Hierdurch werden auch die Klient*innen befähigt, sich selbst besser zu verstehen. Nach Carl Rogers können Menschen sich selbst „aktualisieren“, wenn sie empathisch verstanden werden und wenn sie wertfrei und ohne Bedingungen akzeptiert werden. Auf diese Weise können sie ihren eigenen Weg suchen und finden.

Die personzentrierte Haltung zu erlernen, braucht Zeit. Die Weiterbildung erstreckt sich über insgesamt ein Jahr. An sieben Wochenenden im Abstand von ca. 2 Monaten trifft sich die gesamte Gruppe mit den Dozent*innen zu Theorieeinheiten, praktischen und methodischen Übungen und zur Selbsterfahrung (insgesamt 145 Unterrichtseinheiten). Zwischen diesen Terminen finden Treffen in Kleingruppen statt (ohne Ausbilder*in, mindestens 60 UE).

Durch die Co-Kursleiter*innen Mandy Catic und Eberhard Kühn, die beide freiberuflich als Berufsbetreuer*innen tätig sind, ist ein direkter Bezug der Weiterbildung zum Tätigkeitsfeld der Berufsbetreuung gegeben. Insbesondere die Thematik der „Unterstützten Entscheidungsfindung“ wird in der Weiterbildung intensiv behandelt.

 

Einbettung in den Rahmen Personzentrierter Ausbildungen:

Die Weiterbildung „Einführung in den Personzentrierten Ansatz in Theorie und Praxis“ ist eine von der GwG – Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung (GwG) konzipierte eigenständige Weiterbildung. Sie stellt das Basismodul für viele weitere  Weiterbildungen der GwG dar, beispielsweise zum „Personzentrierten*r Berater*in“ oder auch für die Bereiche „Coaching“ oder „Personzentrierte Gesprächspsychotherapie“. Weitere Informationen, insbesondere auch mögliche Zulassungsvoraussetzungen für anschließende Weiterbildungen finden Sie auch unter gwg-ev.org

 

Rubrik: Methoden

Anbieter: ipb

Umfang: 235,00 Unterrichtsstunden

Mandy Catic
Bachelor of Laws (LL.B), Bankkauffrau, Berufsbetreuerin
Sabine Keller Kühn
Dipl. Pädagogin, Supervisorin, Mediatorin
Eberhard Kühn
Berufsbetreuer
Insolvenzberater, Mediation, Qualifizierte Budgetassistenz

Kosten: 1750 Euro
Preis BdB-Mitglieder: 1400 Euro
Preis Qualitäts-Registrierte: 1575 Euro
Bei gleichz. Mitgliedschaft im BdB und Qualitäts-Registrierung: 1225 Euro
Rabatt f. Teilnehmer ipb-Einsteigerseminare (12 Mon. nach Abschluss): 10 Prozent

Anmeldung und weitere Informationen bei:

Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH

Schmiedestraße 2
20095 Hamburg

Telefon: (0 40) 53 00 850-00

Fax: (0 40) 53 00 850-19
E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de


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