Die Gesundheitssorge ist einer der am häufigsten vergebenen Aufgabenkreise. Betreuer*innen müssen oft sehr genau abwägen zwischen betreuungsrechtlichen Verpflichtungen und den Erwartungen, die – speziell von ärztlicher Seite – an sie herangetragen werden. Im Seminar wird der Aufgabenkreis definiert und differenziert auf die Frage der „Einwilligung“ eingegangen. Neben den Patientenrechten und den ärztlichen Aufklärungspflichten wird auch das Thema „Patientenverfügungen (Formen, Voraussetzungen, rechtliche Verbindlichkeit) beleuchtet.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Sem.-Nr.:OS1215
Rubrik: Betreuung allgemein
Anbieter: ipb
Leitung:Stefan Stroh
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden
Stefan Stroh
Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Sozial- und Betreuungsrecht, Vereinsbetreuer
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