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Für Betreuungsvereine ergeben sich durch die Betreuungsrechtsreform eine Reihe von grundlegenden Änderungen: Dies betrifft sowohl das Aufgabenfeld der Betreuungsführung als auch das Feld der Querschnittsarbeit.
Ebenso wie die selbständig tätigen Betreuer*innen müssen Vereinsbetreuer*innen sich registrieren lassen und, falls sie weniger als drei Jahre tätig sind, ihre Sachkunde nachweisen. Auch inhaltlich kommen neue Herausforderungen auf sie zu: Das neue Betreuungsrecht stellt die Selbstbestimmung der Klient*innen in den Mittelpunkt und definiert die unterstützte Entscheidungsfindung als bevorzugte Methode, um die Wünsche der Klient*innen zu ermitteln und umzusetzen. Genau wie selbständige Betreuer*innen müssen Vereinsbetreuer*innen sich in diesem Bereich weiterbilden und für die Betreuungsführung mehr Zeit einplanen. Angesichts knapper Ressourcen sind diese neuen Anforderungen für viele Vereine nicht leicht zu bewältigen.
Die Aufgaben für die Querschnittsarbeit sind nun im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) zusammengefasst. Es soll besprochen werden, welche Auswirkung dies auf die bisherigen Aktivitäten der Vereine hat und welche neuen Aufgaben umzusetzen sind, so z.B. das Abschließen von Vereinbarungen mit ehrenamtlichen Betreuer*innen. Aus den neuen Aufgabenstellungen ergeben sich neue Bedarfe und damit auch neue Finanzierungsnotwendigkeiten.
Der Geschäftsführer des Betreuungsvereins Delmenhorst und langjährige Berufsbetreuer Rainer Sobota informiert über die wichtigsten mit der Reform verbundenen Änderungen und lädt Sie ein, offene Fragen zu diskutieren und Ihre Erfahrungen zu teilen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Sem.-Nr.:OS0859
Rubrik: Betreuung allgemein
Anbieter: ipb
Leitung:Rainer Sobota
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden
Rainer Sobota
Berufsbetreuer, Budgetassistent
Buchautor: Leitfaden Persönliches Budget
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