Anträge erfolgreich bei Gericht stellen

Genehmigungspflichtige Maßnahmen

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Berufsbetreuer*innen haben oft Schwierigkeiten, Anträge vor Gericht erfolgreich zu stellen. Lars Mückner, Richter am Betreuungsgericht Duisburg, weiß aus langfähriger Erfahrung um die Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen Betreuer*in und Gericht und zeigt mögliche Lösungswege auf. Ziel des Seminarbesuchs ist eine nachhaltige Arbeitsersparnis.


 


Inhaltliche Schwerpunkte:



  • Juristische Begriffe und Konzepte im Betreuungsrecht

  • Berichtspflichten

  • Beratungspflichten des Gerichts

  • Anträge erfolgreich stellen: z.B. Wohnraum, Geldgeschäfte, Zwangsmaßnahmen  

  • Vergütungsanträge stellen

Rechtswissenschaft verwendet eine Kunstsprache. Wer einmal die Begriffe „Eigentum“ und „Besitz“ untersucht, wird feststellen, dass die juristische Bedeutung mit der Alltagssprache wenig gemein hat.

Wer schon einmal Verständigungsprobleme mit dem Gericht gepflegt hat, möchte diese in der Regel vermeiden.

Ein Blick auf die andere Seite der Gerichtssprache erleichtert das Verständnis.

Nach der Bestellung zum Betreuer gibt es Berichtspflichten gegenüber dem Gericht, aber auch Anträge zu stellen. Diese beziehen sich auf die Genehmigung zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, Geldgeschäfte, Anlageformen oder auch auf die Genehmigung von Zwangsmaßnahmen wie geschlossene Unterbringung und körpernahe Fixierungen. Außerdem gibt es Vergütungsanträge zu stellen sowie Fristverlängerungen zu beantragen. Und permanent muss der/die rechtliche Betreuer/in Mitteilungen über Umstände machen, die eine Aufhebung der Betreuung ermöglichen, oder die eine Einschränkung oder eine Erweiterung des Aufgabenkreises sowie die Bestellung eines weiteren Betreuers oder einen Einwilligungsvorbehalt betreffen (§ 1901 Abs. 5 BGB).

Rechtswissenschaft dient der Reduktion von Komplexität.

Wer die Sprache des Amtsgerichts beherrscht, hat es einfacher.

Anhand eines kurzen Ablaufs des Betreuungsverfahrens und einiger Beispiele aus der Praxis („Fehler der Woche“/„Dauerfehler“/Eskalationsstufen) wird die – an und für sich überschaubare – Rechtsterminologie dargestellt und wiederholt.

Es werden die Beratungspflichten des Gerichts nach §§ 1908i, 1837 BGB sowie die Grundsätze der Amtsermittlung nach § 26 FamFG dargestellt, welche bei Anliegen gegenüber dem Gericht ebenfalls genutzt werden können.

Zudem haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gelegenheit, in abstrakter Form konkrete Anliegen zu besprechen und in der Gruppe Lösungsskizzen zu entwerfen. 

Die Inhalte der Veranstaltung können sowohl bei der eigenen Arbeit wie auch in der Konversation mit der Leistungsverwaltung genutzt werden.

Ziel ist eine nachhaltige Arbeitsersparnis.

Rubrik: Recht

Anbieter: ipb

Leitung:
N. N.

Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden

Kosten: 149 Euro
Preis BdB-Mitglieder: 119 Euro
Preis Qualitäts-Registrierte: 134 Euro
Bei gleichz. Mitgliedschaft im BdB und Qualitäts-Registrierung: 105 Euro
Frühbucherrabatt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 Prozent
Rabatt f. Teilnehmer ipb-Einsteigerseminare (12 Mon. nach Abschluss): 10 Prozent

Anmeldung und weitere Informationen bei:

Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH

Schmiedestraße 2
20095 Hamburg

Telefon: (0 40) 53 00 850-00

Fax: (0 40) 53 00 850-19
E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de


ipb gGmbH
Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) gGmbH
Geschäftsführung: Anja Pfeifer
Postanschrift
Schmiedestr. 2
20095 Hamburg
Seminarstätte
Hoheluftchaussee 40 A
20253 Hamburg
Tel. (0 40) 53 00 850-00
Fax (0 40) 53 00 850-19

Eine Tochtergesellschaft des

BdB e.V.