Verfahrenspfleger*innen begleiten Betroffene in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren und wahren ihre Rechte und Interessen.
Seit der Gesetzesreform von 2011 wird das Führen von Verfahrenspflegschaften zunehmend auch für Berufsbetreuer*innen inter essant: Immer häufiger werden rechtliche Betreuer*innen als berufsmäßige Verfahrenspfleger*innen bestellt, und viele Betreuungsbüros bieten Verfahrenspflegschaften als zusätzliche Leistung an. In der aktuell anstehenden Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrecht soll die Rolle der Verfahrenspfleger*innen ausgeweitet und noch deutlicher darauf fokussiert werden, die Wünsche und den (mutmaßlichen) Willen der Betroffenen in das Verfahren einzubringen, um ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken.
Für diese Aufgaben bringen Sie als Berufsbetreuer*innen bereits wesentliche Qualifikationen und Vorerfahrungen mit. Wenn Sie Freude daran haben, die Interessen von Klient*innen in rechtlichen Verfahren zu vertreten, ist die Führung von Verfahrenspflegschaften ein ideales
zusätzliches berufliches Standbein für Sie.
In unserem Online-Zertifikatskurs lernen Sie
welche Prinzipien und Gesetze der Verfahrenspflegschaft zugrunde liegen
in welchen Bereichen Verfahrenspfleger*innen eingesetzt werden und welche Aufgaben sie haben
wie man Verfahrenspfleger*in werden kann und wie Verfahrenspflegschaften vergütet werden
welche konkreten Tätigkeiten Sie als Verfahrenspfleger*in ausführen.
Freuen Sie sich auf eine Abwechslung von Ihrem Berufsalltag und erleben Sie, wie der Blick aus einer anderen Perspektive die eigene Kerntätigkeit als Berufsbetreuer*in verändern und bereichern kann.
Hier finden Sie unseren nächsten Kurs:
Verfahrenspflegschaft für Betreuer*innen
23. bis 27.09.2024 | Online auf Zoom
Eine Tochtergesellschaft des