Zur Stärkung der Rechte und Vertretung der Interessen von Kindern wurde 2009 die Verfahrensbeistandschaft eingeführt.
Verfahrensbeiständ*innen stammen aus verschiedenen Berufsfeldern, häufig handelt es sich um (Sozial-)Pädagog*innen, Rechtsanwält*innen, Psycholog*innen oder Berufsbetreuer*innen. Der Beginn und Umfang der Tätigkeit ist in § 158 FamFG geregelt.
Im § 158a wird zukünftig außerdem geregelt, welche fachliche Eignung Verfahrensbeiständ*innen mitbringen müssen: Erforderlich sind Kenntnisse im Familienrecht, in der Entwicklungspsychologie des Kindes und in kindgerechten Gesprächstechniken. Neben einer geeigneten Basisqualifikation (beispielsweise einem Studium der sozialen Arbeit) wird auch eine spezifische Qualifikation als Verfahrensbeistand verlangt.
Mit der Teilnahme an unserem Zertifikatskurs erwerben Sie diese Qualifikation und die geforderten Kenntnisse. Darüber hinaus erhalten Sie viele Einblicke in die berufliche Praxis und erlernen spezifische Fertigkeiten wie zum Beispiel das Verfassen von Stellungnahmen und Beschwerden.
Der Kurs findet online statt und ist in zwei Blöcke à 3 Tage aufgegliedert:
Block 1: Juristisches, pädagogisches, kinder- und familienpsychologisches Grundlagenwissen
Rechtliche Grundlagen
Kinder- und Familienpsychologie
Kindgerechte Kommunikation
Block 2: Verfahrensbeistandschaften in der Praxis
Mediation und Konfliktbearbeitung
Die Rolle des Jugendamts
Die Arbeit als Verfahrensbeiständ*in
Nach den beiden Blöcken wird von den Teilnehmenden eine Hausarbeit angefertigt, die neben der aktiven Mitarbeit im Kurs als Leistungsnachweis dient. Die Abgabefrist der Hausarbeit beträgt 12 Tage nach Kursende.
Hier kommen Sie zum nächsten Kurs:
Verfahrensbeistandschaft in Kindschaftssachen
04. bis 13.11.2024 | Online auf Zoom
Eine Tochtergesellschaft des