Zertifikatskurs Verfahrensbeistandschaft in Kindschaftssachen

Zur Stärkung der Rechte und zur Wahrnehmung der Interessen von Kindern gibt es die Verfahrensbeistandschaft in familiengerichtlichen Verfahren. Der Verfahrensbeistand soll die Interessen des Kindes im Verfahren eigenständig wahrnehmen und dem Kind eine eigene Stimme geben.

 

Verfahrensbeiständ*innen stammen aus unterschiedlichen Berufsfeldern. Häufig verfügen sie beispielsweise über einen sozialpädagogischen, pädagogischen, juristischen oder psychologischen Hintergrund. Die Bestellung, Aufgaben und Rechtsstellung des Verfahrensbeistands sind insbesondere in §§ 158 ff. FamFG geregelt.

 

§ 158a FamFG regelt zudem die fachlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit. Erforderlich sind insbesondere Grundkenntnisse im Familienrecht, im Verfahrensrecht in Kindschaftssachen und im Kinder- und Jugendhilferecht sowie Kenntnisse der Entwicklungspsychologie des Kindes und kindgerechter Gesprächstechniken. Der Nachweis dieser Kenntnisse kann unter anderem durch eine entsprechende Berufsqualifikation und eine spezifische Zusatzqualifikation für die Tätigkeit als Verfahrensbeistand erfolgen.

 

Unser Zertifikatskurs wird seit vielen Jahren erfolgreich durchgeführt und kontinuierlich an aktuelle rechtliche und fachliche Entwicklungen angepasst.

 

Mit der Teilnahme an unserem Zertifikatskurs erwerben Sie die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und spezifischen Kompetenzen. Neben den rechtlichen und entwicklungspsychologischen Grundlagen werden insbesondere die Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen, Kindeswohlgefährdung, elterliche Konflikte, Sorge- und Umgangsfragen sowie die Zusammenarbeit mit Jugendamt und Familiengericht behandelt. Darüber hinaus erhalten Sie umfassende Einblicke in die praktische Tätigkeit als Verfahrensbeistand und setzen sich mit konkreten Fallkonstellationen, Gutachten sowie der praktischen Gestaltung der Verfahrensbeistandschaft auseinander.

 

Der Kurs findet online statt und umfasst insgesamt 56 Unterrichtseinheiten, die auf sieben Unterrichtstage verteilt und in zwei Blöcke gegliedert sind:

 

Block 1: Rechtliche, entwicklungspsychologische und kommunikative Grundlagen

  • Kindschafts- und Familienrecht sowie Verfahrensrecht
  • Grundlagen der Kinder- und Familienpsychologie
  • Kindeswohlgefährdung und psychische Belastungen
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Kindgerechte Kommunikation und Gesprächsführung
  • Familienpsychologische Gutachten

Block 2: Verfahrensbeistandschaft in der Praxis

  • Die Tätigkeit als Verfahrensbeistand von der Bestellung bis zum Abschluss des Verfahrens
  • Zusammenarbeit mit Jugendamt und Familiengericht
  • Kinderschutz und komplexe Familiensituationen
  • Konfliktmanagement und Gesprächsführung
  • Praktische Fallarbeit
  • Beschwerden und Rechtsbeschwerden
  • Vergütung und Abrechnung

 

Bitte beachten Sie, dass eine Fehlzeit von maximal 10 % der gesamten Unterrichtszeit zulässig ist. Wird dieser Anteil überschritten, kann kein Zertifikat ausgestellt werden; zudem ist in diesem Fall eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich.

 

Eine ausgeschaltete Kamera wird als Abwesenheit gewertet und entsprechend vermerkt. Pausenzeiten sind hiervon ausgenommen. Wir bitten Sie daher, die Webcam während der gesamten Veranstaltung durchgehend aktiviert zu lassen und sichtbar zu sein.

 

Nach den beiden Blöcken fertigen die Teilnehmenden eine Hausarbeit an, die neben der aktiven Mitarbeit im Kurs als Leistungsnachweis dient. Die Abgabefrist beträgt 12 Tage nach Kursende. Nach erfolgreicher Bewertung der Hausarbeit wird das Zertifikat ausgestellt. Die Ausstellung des Zertifikats kann bis zu vier Wochen nach dem letzten Unterrichtstag dauern.

 

Weitere detaillierte Informationen zu den Inhalten und zum Ablauf des Kurses entnehmen Sie bitte dem hier verlinkten Curriculum.

Jetzt anmelden – nächste Kurse im Überblick:

02.-10.11.2026

ipb - Verfahrensbeistandschaft in Kindschaftssachen

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