Fast ein Viertel der Personen, für die eine Nachlasspflegschaft eingerichtet wird, hatte vorher eine rechtliche Betreuung. Sie als Berufsbetreuer*innen verfügen bereits über viele Kenntnisse und Voraussetzungen, um auch Nachlasspflegschaften zu übernehmen. Von daher bietet sich das Führen von Nachlasspflegschaften ideal als zusätzliches wirtschaftliches Standbein an!
Zunehmend decken Betreuungsbüros neben der rechtlichen Betreuung auch angrenzende Tätigkeitsfelder
wie zum Beispiel Nachlasspflegschaften, Verfahrenspflegschaften oder Vormundschaften ab und sind damit gefragte Ansprechpartner für Behörden und Gerichte. Darüber hinaus bringen die Zusatztätigkeiten Abwechslung in den Berufsalltag und erweitern die Verdienstmöglichkeiten.
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