Besondere Wohnformen:

Existenzsichernde Leistungen und Verträge nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

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Am 1. Januar 2020 tritt der weitreichendste Reformschritt des Bundesteilhabegesetzes in Kraft: Die Trennung zwischen existenzsichernden Leistungen und den Fachleistungen der Eingliederungshilfe. Die stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden zu „besonderen Wohnformen“ (bWf), und auf die gesetzliche Betreuung kommen viele neue Aufgaben zu wie zum Beispiel der Abschluss entsprechender Verträge nach dem WBVG und die Beantragung existenzsichernder Leistungen. Hierbei sind viele Besonderheiten und Vorgaben aus den verschiedenen Sozialgesetzbüchern und weiteren Gesetzen zu beachten. Das Seminar bietet eine Orientierung hinsichtlich der gesetzlichen Änderungen und zeigt auf, was Sie als rechliche/r Betreuer*in beachten müssen.


 
Inhaltliche Schwerpunkte:



  • Besondere Wohnformen und leistungsberechtigte Personenkreise

  • Abschluss von WBVG-Verträgen

  • Bedarfsermittlung, Angemessenheits- und Zumutbarkeitsprüfungen

  • Sonder- und Übergangsregelungen

  • Details der Leistungserbringung, z.B. Haushaltshilfen, Mittagsverflegung


 

Rubrik: Recht

Anbieter: ipb

Leitung:
Dr.Ursula Pitzner

Umfang: 16,00 Unterrichtsstunden

Kosten: 298 Euro
Frühbucherrabatt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 Prozent
Rabatt f. Teilnehmer ipb-Einsteigerseminare (12 Mon. nach Abschluss): 10 Prozent
Onlinebuchungsrabatt: 3 Euro

Anmeldung und weitere Informationen bei:

Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH

Schmiedestraße 2
20095 Hamburg


E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de


ipb gGmbH
Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) gGmbH
Geschäftsführung: Francisca Alejandra García-Aval
Postanschrift
Schmiedestr. 2
20095 Hamburg
Tel. (0 40) 53 00 850-00

Eine Tochtergesellschaft des

BdB e.V.