Betreuungsrechtsreform 2023 -

Was ändert sich für die Betreuungsvereine?

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Die Reform des Betreuungsrechts stellt die Selbstbestimmung der Klient*innen in den Mittelpunkt der rechtlichen Betreuung, dies gilt für Vereinsbetreuer*innen ebenso wie für Berufsbetreuer*innen. Rechtliche Betreuer*innen haben die Wünsche ihrer Klient*innen umzusetzen und können eine Unterstützung bei der Umsetzung nur dann verweigern, wenn es unzumutbar oder mit nachhaltigen Gefahren für das Vermögen oder die Gesundheit der Klient*innen verbunden wäre.

Vereinsbetreuer*innen genießen einige Erleichterungen hinsichtlich der Vermögenssorge, im Übrigen unterscheiden sie sich bei der Betreuungsführung grundsätzlich nicht von selbständigen Berufsbetreuer*innen. Das betrifft - bei neuen bzw. weniger als drei Jahren tätigen Betreuer*innen - auch den Sachkundenachweis, der eventuell einen Besuch entsprechender Lehrgänge erforderlich macht. Für Betreuungsvereine stellt sich hier die Frage der Finanzierung.  

Das Aufgabenspektrum der Betreuungsvereine wird durch die Reform des Betreuungsrechts und die Einführung des Betreuungsrechts-Organisations-Gesetzes (BtOG) erweitert. Betreuungsvereine unterstützen ehrenamtliche Betreuer*innen und sind vom Gesetz zukünftig verpflichtet, diese Unterstützung zu intensivieren und auf den Einzelfall bezogen zu konkretisieren. Eine weitere neue Aufgabe besteht daran, bei Bedarf eine „erweiterte Unterstützung“ für diejenigen Klient*ìnnen anzubieten, bei denen hierdurch eine rechtliche Betreuung vermieden werden könnte.

Der Geschäftsführer des Betreuungsvereins Delmenhorst und langjährige Berufsbetreuer Rainer Sobota informiert über die wichtigsten mit der Reform verbundenen Änderungen, strittige Punkte und offene Fragen.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Die Rolle der Betreuungsvereine bei der Umsetzung der Reform
  • Neue Aufgaben der Betreuungsvereine
  • Sachkundenachweise: Vorgaben und Herausforderungen
  • Was bedeutet die neu eingeführte Finanzierungsverpflichtung für Betreuungsvereine?
  • Neue Aufgaben im Hinblick auf die „Erweiterte Unterstützung“ (§ 8 BtOG)
  • Vereinbarungen zur Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer*innen (§§ 14, 15 BtOG)

 

Rubrik: Recht

Anbieter: ipb

Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden

Rainer Sobota
Berufsbetreuer, Budgetassistent
Buchautor: Leitfaden Persönliches Budget

Kosten: 129 Euro
Preis BdB-Mitglieder: 103 Euro
Preis Qualitäts-Registrierte: 116 Euro
Bei gleichz. Mitgliedschaft im BdB und Qualitäts-Registrierung: 90 Euro
Rabatt f. Teilnehmer ipb-Einsteigerseminare (12 Mon. nach Abschluss): 10 Prozent
Mehrfachbuchungsrabatt: 10 Prozent

Anmeldung und weitere Informationen bei:

Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH

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20095 Hamburg

Telefon: (0 40) 53 00 850-00

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