Im ersten Modul des Sachkundelehrgangs nach § 6 BtRegV lernen Sie die rechtlichen Grundlagen der Betreuungstätigkeit kennen und erfahren, welche Rechte und Pflichten Sie gegenüber ihren Klient*innen und dem Betreuungsgericht haben.
Die ipb-Sachkundemodule sind seit dem 22.03.2023 offiziell anerkannt nach §8 BtRegV. Zum Sachkundenachweis gegenüber der Betreuungsbehörde muss zum Abschluss eine Prüfung absolviert werden. Am Freitagvormittag werden die wichtigsten Inhalte noch einmal wiederholt und (in Eigenarbeit) gelernt. Von 11:30 bis 12:15 wird dann eine Klausur geschrieben. Wer die Prüfung nicht benötigt, nimmt nur an den beiden Seminartagen teil und erhält einen Rabatt von 20%.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Betreuerbestellung: Voraussetzungen, Verfahren, Sachverhaltsermittlung
- Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts: Voraussetzungen, Grenzen, Verfahren
- Aufgabenbereiche
- Aufsicht durch das Betreuungsgericht
- Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten
- Genehmigungsvorbehalte einschließlich Verfahren
Aufgrund der interaktiven Anteile und der Erfordernis einer Anwesenheitserfassung benötigen Sie für diese Veranstaltung eine Webcam!
Rubrik:
Sachkunde
Anbieter:
ipb
Umfang:
20,00 Unterrichtsstunden