Die Reform des Betreuungsrechts greift tief in die bisherige Rechtslage ein: Mit den neuen Bestimmungen ändern sich auch die Vorgaben für die gerichtliche Aufsicht und Kontrolle über die Tätigkeit von Berufsbetreuer*innen.
Zu Beginn der Betreuung muss neben dem Vermögensverzeichnis nun auch ein Anfangsbericht vorgelegt werden. Die Mindestanforderungen an den Jahresbericht werden präzisiert. Ein Schlussbericht am Ende der Betreuung wird zur Pflicht. Die Regelungen zur Vermögensverwaltung und zu den Genehmigungspflichten werden modernisiert. Die Personensorge ist noch stärker am Wohl des Klienten auszurichten.
Das Seminar bietet einen Überblick über die Änderungen und hilft Ihnen, sich bereits jetzt sich auf die Änderungen vorzubereiten und sie in ihre tägliche Arbeit zu integrieren.
Inhaltliche Schwerpunkte
Bei der Buchung von zwei oder mehr Teilen der Webinarreihe gewähren wir einen Mehrfachbuchungsrabatt von 10%, bei Buchung aller vier Teile einen Reihenrabatt von 15%.
Rubrik: Recht
Anbieter: ipb
Umfang: 4,00 Unterrichtsstunden
Kosten: 79 Euro
Mehrfachbuchungsrabatt: 10 Prozent
Reihenrabatt: 15 Prozent
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de
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