Alle Reha-Träger sind verpflichtet, den Bedarf einer leistungsberechtigten Personen „funktionsbezogen“ zu ermitteln - also entsprechend der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Diese Regelung wurde 2018 mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) im § 13 SGB IX eingeführt.
Das Seminar vermittelt anhand konkreter Beispiele die ganzheitliche Philosophie der ICF und eine Einführung in die Struktur der Klassifikation mit ihren Komponenten, Kapiteln und Codes, die wichtige Einflussfaktoren auf der Ebene des Körpers, der persönlichen Voraussetzungen und der sozialen Bedingungen ordnen und benennen.
Viele betreute Personen beanspruchen Reha-Leistungen und brauchen im Antragsverfahren Unterstützung, um ihre Interessen durchzusetzen. Deshalb sollten Betreuer*innen die ICF kennen.
Wir werden uns beispielhaft den Integrierten Teilhabeplan (ITP) anschauen. Der ITP ist das ICF-orientierte Bedarfsermittlungsinstrument für die Eingliederungshilfe in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.
Grundlage einer ICF-Bedarfsermittlung ist das bio-psycho-soziale Modell. Es beschreibt die Wechselwirkung zwischen der Beeinträchtigung einer Körperfunktion (wie Denken) und den Möglichkeiten der Teilhabe im Einfluss von Umweltfaktoren. Umweltfaktoren sind Barrieren, beispielsweise komplizierte Sprache, oder auch Förderfaktoren, etwa die Bereitschaft einer Ärztin, in kurzen und einfachen Sätzen zu kommunizieren.
Rubrik: Ergänzende Tätigkeitsfelder
Anbieter: ipb
Umfang: 4,00 Unterrichtsstunden
Kosten: 104,28 Euro
Nachlass für Berufsbetreuer*innen: 83,42 Euro
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de
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