»Die Frage nach der Abgrenzung von Leistungen der Eingliederungshilfe von Leistungen der Pflege ist eine der spannendsten, aber zugleich auch schwierigsten Fragestellungen, die das 2020 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit sich gebracht hat.« so der Rechtsanwalt Axel Foerster.
Gerade in einer Zeit, in der Menschen mit Behinderung zunehmend alt - und damit pflegebedürftig - werden, gewinnt diese Frage an Bedeutung. Denn das BTHG bringt ebenso die Tatsache mit sich, dass künftig zwei verschiedene Ämter für die Leistungen der Pflege und Eingliederungshilfe zuständig sind.
Inhaltliche Schwerpunkte (u.a.):
- Rangverhältnis zu anderen Leistungen - Grundsätze
- Schnittstellen zu Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), der Hilfe zur Pflege (SGB XII)
- Abgrenzung zu Leistungen nach dem SGB III
- Schnittstellen zu Leistungen der Krankenversicherung, Heilmittel, Hilfsmittel, Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe
- Rechtliche Betreuung - Abgrenzung der Leistungen der Eingliederungshilfe zum Betreuungsrecht
Dozent: Axel Foerster (Rechtsanwalt für Arzt- und Pflegehaftungsrecht, Pflege- und Krankenversicherungsrecht, Heimrecht sowie Berufsrecht der Ärzte uvm.)
Rubrik:
Ergänzende Tätigkeitsfelder
Anbieter:
ipb
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden