Erben und Sterben in der rechtlichen Betreuung

Rechtliche Grundlagen

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Das Seminar beleuchtet die Schnittstellen zwischen Erbrecht und rechtlicher Betreuung im Rahmen der Vermögenssorge:

Ist ein*e Klient*in an einem Erbfall beteiligt, sind erbrechtliche Grundlagen zu beachten, wie Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, die Rechtsstellung als Mitglied einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsrecht, betreuungsgerichtliche Genehmigung u.v.m. Erläutert wird, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Klienten*innen ein Testament errichten können.

Stirbt ein*e Klient*in, endet die Betreuung. In der Praxis ist es aber häufig so, dass zahlreiche Fragen an den*die Betreuer*in gerichtet werden, für die er/sie eigentlich nicht mehr zuständig ist, die aber dennoch in absehbarer Zeit geklärt werden müssten, bis die Erben*innen Fürsorge treffen können, um Schäden für den Nachlass oder auch für Dritte zu vermeiden.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Erbfälle in der rechtlichen Betreuung:
    • Annahme oder Ausschlagung
    • Erbengemeinschaft
    • Pflichtteilsrecht
    • Erbschein
    • Genehmigungspflichten
  • Errichtung von Testamenten
  • Ende der Betreuung im Todesfall und erforderliche Maßnahmen

Rubrik: Recht

Anbieter: ipb

Leitung:
Claudia Capitano

Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden

Claudia Capitano
Richterin am Landgericht München
ehem. Dipl. Rechtspflegerin am Amtsgericht München

Kosten: 211 Euro
Nachlass für Berufsbetreuer*innen: 179,35 Euro

Anmeldung und weitere Informationen bei:

Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH

Schmiedestraße 2
20095 Hamburg


E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de


ipb gGmbH
Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) gGmbH
Geschäftsführung: Francisca Alejandra García-Aval
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Schmiedestr. 2
20095 Hamburg
Tel. (0 40) 53 00 850-00

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