BTHG aktuell: Neuerungen in 2020

Das kommt auf die rechtliche Betreuung zu

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Das Bundesteilhabegesetz hat einen umfassenden Reformprozess der Sozialgesetze ausgelöst und zu vielfältigen Umstrukturierungen und inhaltlichen Neugestaltungen der Sozialgesetzbücher geführt.


Besonders entscheidende Veränderungen werden im Jahr 2020 in Kraft treten: Die Eingliederungshilfe wird neu ausgerichtet als personenzentrierte Leistungserbringung, die unabhängig von der Wohnform des behinderten Menschen erfolgen soll, Fachleistungen werden zum 01.01.2020 von den existenzsichernden Leistungen getrennt. Die Wohn- und Unterstützungsangebote für erwachsene Menschen mit Behinderung organisieren und finanzieren sich künftig aus mindestens zwei Leistungsgesetzen und über mehrere Zahlungsströme.


Das Seminar behandelt die wichtigsten Änderungen durch das BTHG und die daraus resultierenden Handlungsbedarfe für die rechtliche Betreuung. Dabei wird auch darauf eingegangen, wie das BTHG in dem Bundesland umgesetzt wird, in dem das Seminar jeweils stattfindet.

 

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Rechtliche Veränderungen durch das BTHG in 2020
  • Trennung von Fachleistungen* und existenzsichernden Leistungen**
  • Gesamt- und Teilhabeplanverfahren
  • Zusammenarbeit mit EGH- und Sozialhilfeträgern
  • Aufhebung der Trennung zwischen ambulanten und stationären Leistungen
  • Umsetzung im jeweiligen Bundesland

 

*Fachleistungen 2020:

  • Einführung und Grundlagen Eingliederungshilferecht SGB IX Teil II
  • Fachlicher Anspruch: Sozialräumlich – inklusive Ausrichtung
  • Leistungsberechtigter Personenkreis
  • Beratung SGB IX, XI, XII
  • Gesamt- und Teilhabeplanverfahren
  • Leistungsgruppen und Nachrang der EGH
  • Einkommens- und Vermögensanrechnung, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen
  • Persönliches Budget

 

**Existenzsichernde Leistungen

  • Leistungsberechtigter Personenkreis: in und außerhalb „besonderer Wohnformen“
  • Zuständiger Sozialhilfeträger, Zusammenarbeit mit EGH-Träger
  • Vertragsrecht
  • Berechnung Anspruch existenzsichernder Leistungen: Lebensunterhalt und Wohnen
  • Bedarfsarten
  • Überschreiten der Angemessenheitsgrenze
  • Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen 

 

 

Kenntnisse der Sozialgesetze und Grundkenntnisse des BTHG werden vorausgesetzt.

 

Rubrik: Recht

Anbieter: ipb

Leitung:
N. N.

Umfang: 16,00 Unterrichtsstunden

Kosten: 298 Euro
Preis BdB-Mitglieder: 238 Euro
Preis Qualitäts-Registrierte: 268 Euro
Bei gleichz. Mitgliedschaft im BdB und Qualitäts-Registrierung: 208 Euro
Frühbucherrabatt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 Prozent
Rabatt f. Teilnehmer ipb-Einsteigerseminare (12 Mon. nach Abschluss): 10 Prozent

Anmeldung und weitere Informationen bei:

Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH

Schmiedestraße 2
20095 Hamburg

Telefon: (0 40) 53 00 850-00

Fax: (0 40) 53 00 850-19
E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de


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Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) gGmbH
Geschäftsführung: Anja Pfeifer
Postanschrift
Schmiedestr. 2
20095 Hamburg
Seminarstätte
Hoheluftchaussee 40 A
20253 Hamburg
Tel. (0 40) 53 00 850-00
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