Am 07. Juni 2019 hat auch der Bundesrat das neugefasste VBVG beschlossen. Die ersten Vergütungsabrechnungen nach dem neugefassten Gesetz werden wahrscheinlich im Oktober, 3 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes für die vorhergehenden Monate, angefertigt werden können. Geändert worden ist vor allem, dass anstelle der Pauschalen berechnet nach Zeit und Stundensatz zukünftig gesetzlich festgelegte Fallpauschalen abgerechnet werden müssen. Neugefasst wurde auch der Begriff für die stationären Einrichtungen. Hier heißt es jetzt „stationäre Einrichtung und gleichgestellte ambulante Wohnform“. Insbesondere bei dieser Fallgruppe kommt – wenn es sich um Einrichtungen im Kontext des BTHG handelt - es darauf an, wie die Verträge zwischen Leistungserbringer und Klient gestaltet und unterschrieben worden sind.
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Rubrik: Unternehmensführung und Büroorganisation
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