Der Hamburger Betreuungsrichter Peter Kollar behandelt in seinem Seminar die betreuungsrechtliche Unterbringung, unterbringungsähnliche Maßnahmen und ärztliche Zwangsmaßnahmen. Erörtert werden die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Frage was die Betreuer*innen hinsichtlich der jeweiligen betreuungsrechtlichen Zwangsmaßnahme vor der eigentlichen Antragsstellung zu prüfen haben und welche Anforderungen an den konkreten Antrag gestellt werden.
Aus aktuellem Anlasse geht Hr. Kollar außerdem auf Unterbringungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die diesbezügliche Rolle von Betreuer*innen ein.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Das Seminar setzt keine tiefgreifenden Kenntnisse im Bereich der betreuungsrechtlichen Zwangsmaßnahmen voraus. Grundkenntnisse zum allgemeinen Betreuungsrecht sollten vorhanden sein. Bei dem Seminar werden die Voraussetzungen der Genehmigung der betreuungsrechtlichen Unterbringung, der Genehmigung der Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme und der Genehmigung der unterbringungsähnlichen Maßnahmen nach den §§ 1906, 1906 a BGB im Einzelnen ausführlich besprochen und erörtert. Dargestellt wird auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den jeweiligen betreuungsrechtlichen Zwangsmaßnahmen. Darüber hinaus wird neben den Anforderungen des jeweiligen Antrages auch das gerichtliche Verfahren erläutert. Im Dialog werden auch Fragen erörtert, Schwierigkeiten angesprochen und Standpunkte diskutiert.
Die betreuungsrechtlichen Zwangsmaßnahmen sind einschneidende Eingriffe in das Leben eines Menschen und beschränken diesen in seinen Grundrechten. Das Seminar umfasst drei Themenkomplexe, den Komplex der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB, den der unterbringungsähnlichen Maßnahmen nach § 1906 Abs. 4 BGB und den der ärztlichen Zwangsmaßnahme nach § 1906 a BGB.
Erörtert werden die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Anhand von Fallbeispielen wird aufgezeigt, wann die Voraussetzungen für die jeweilige betreuungsrechtliche Zwangsmaßnahme zum Wohle des Betroffenen vorliegen. Auch die Feststellung des Willens der betroffenen Person wird bei den einzelnen betreuungsrechtlichen Zwangsmaßnahmen immer wieder thematisch einfließen. Auch werden Alternativen zu den Zwangsmaßnahmen aufgezeigt. Dargestellt wird in diesem Zusammenhang auch die Frage, was Betreuer*innen hinsichtlich der jeweiligen betreuungsrechtlichen Zwangsmaßnahme vor der eigentlichen Antragsstellung zu prüfen haben und welche Anforderungen an den konkreten Antrag zu stellen sind. Im Rahmen der Erörterung der einzelnen Zwangsmaßnahmen wird auch das gerichtliche Verfahren erläutert.
Bei der ärztlichen Zwangsmaßnahme wird zudem über die Historie der Rechtsprechung und der Entstehung der jetzigen Vorschrift des § 1906 a BGB referiert, um - ausgehend von der Entstehungsgeschichte und den Grundrechtseingriffen - die Vorschrift besser verstehen und einordnen zu können.
Inhalte
Rubrik: Recht
Anbieter: ipb
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden
Kosten: 159 Euro
Preis BdB-Mitglieder: 127 Euro
Preis Qualitäts-Registrierte: 143 Euro
Bei gleichz. Mitgliedschaft im BdB und Qualitäts-Registrierung: 111 Euro
Frühbucherrabatt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 Prozent
Rabatt f. Teilnehmer ipb-Einsteigerseminare (12 Mon. nach Abschluss): 10 Prozent
Onlinebuchungsrabatt: 3 Euro
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
Telefon:
(0 40) 53 00 850-00
Fax: (0 40) 53 00 850-19
E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de
Eine Tochtergesellschaft des