Wenn Klient*innen sterben oder sterben möchten, stehen die rechtlichen Betreuer*innen an ihrer Seite vor schwierigen Entscheidungen. Es gilt, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bestmöglich zu wahren, sie in ihren Entscheidungen zu unterstützen und deren Umsetzung voranzutreiben – oftmals im Spannungsfeld zwischen Klient*in, Betreuungsgericht, Ärzt*innen und Staatsanwaltschaft, die jeweils unterschiedliche Rollen und unterschiedliche Sichtweisen auf die Situation haben. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2020 stellt sich außerdem die Frage, inwieweit Betreuer*innen einen Sterbewunsch ihrer Klient*innen aktiv unterstützen können oder sollten. Die Fortbildung stellt mögliche Handlungsoptionen der rechtlichen Betreuung vor und klärt die rechtlichen Folgen getroffener Entscheidungen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Rubrik: Lebenslagen
Anbieter: ipb
Umfang: 4,00 Unterrichtsstunden
Kosten: 75 Euro
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de
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