Sterbende Klient*innen

Betreuung am Lebensende im Lichte aktueller Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen

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Wenn Klient*innen sterben oder sterben möchten, stehen die rechtlichen Betreuer*innen an ihrer Seite vor schwierigen Entscheidungen. Es gilt, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bestmöglich zu wahren, sie in ihren Entscheidungen zu unterstützen und deren Umsetzung voranzutreiben – oftmals im Spannungsfeld zwischen Klient*in, Betreuungsgericht, Ärzt*innen und Staatsanwaltschaft, die jeweils unterschiedliche Rollen und unterschiedliche Sichtweisen auf die Situation haben. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2020 stellt sich außerdem die Frage, inwieweit Betreuer*innen einen Sterbewunsch ihrer Klient*innen aktiv unterstützen können oder sollten. Die Fortbildung stellt mögliche Handlungsoptionen der rechtlichen Betreuung vor und klärt die rechtlichen Folgen getroffener Entscheidungen.  



Inhaltliche Schwerpunkte:



  • Aktive – passive Sterbehilfe

  • Sterbebegleitung – palliativ care

  • Behandlungsabbruch

  • Patientenverfügung

  • Mutmaßlicher Wille

  • Negativattest des Betreuungsgerichts


 

Rubrik: Lebenslagen

Anbieter: ipb

Leitung:
Susanne Weber-Käßer

Umfang: 4,00 Unterrichtsstunden

Susanne Weber-Käßer
Fachanwältin für Sozialrecht und Familienrecht, Berufsbetreuerin, Nachlasspflegerin

Kosten: 75 Euro

Anmeldung und weitere Informationen bei:

Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH

Schmiedestraße 2
20095 Hamburg


E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de


ipb gGmbH
Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) gGmbH
Geschäftsführung: Francisca Alejandra García-Aval
Postanschrift
Schmiedestr. 2
20095 Hamburg
Tel. (0 40) 53 00 850-00

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