Wenn Klient*innen sterben oder sterben möchten, stehen die rechtlichen Betreuer*innen an ihrer Seite vor schwierigen Entscheidungen. Es gilt, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bestmöglich zu wahren, sie in ihren Entscheidungen zu unterstützen und deren Umsetzung voranzutreiben – oftmals im Spannungsfeld zwischen Klient*in, Betreuungsgericht, Ärzt*innen und Staatsanwaltschaft, die jeweils unterschiedliche Rollen und unterschiedliche Sichtweisen auf die Situation haben. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2020 stellt sich außerdem die Frage, inwieweit Betreuer*innen einen Sterbewunsch ihrer Klient*innen aktiv unterstützen können oder sollten. Die Fortbildung stellt mögliche Handlungsoptionen der rechtlichen Betreuung vor und klärt die rechtlichen Folgen getroffener Entscheidungen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Aktive – passive Sterbehilfe
- Sterbebegleitung – palliativ care
- Behandlungsabbruch
- Patientenverfügung
- Mutmaßlicher Wille
- Negativattest des Betreuungsgerichts
Rubrik:
Lebenslagen
Anbieter:
ipb
Umfang:
4,00 Unterrichtsstunden