Betreuung am Lebensende im Lichte aktueller Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen
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Wenn Klient*innen sterben oder sterben möchten, stehen die rechtlichen Betreuer*innen an ihrer Seite vor schwierigen Entscheidungen. Es gilt, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bestmöglich zu wahren, sie in ihren Entscheidungen zu unterstützen und deren Umsetzung voranzutreiben – oftmals im Spannungsfeld zwischen Klient*in, Betreuungsgericht, Ärzt*innen und Staatsanwaltschaft, die jeweils unterschiedliche Rollen und unterschiedliche Sichtweisen auf die Situation haben. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2020 stellt sich außerdem die Frage, inwieweit Betreuer*innen einen Sterbewunsch ihrer Klient*innen aktiv unterstützen können oder sollten. Die Fortbildung stellt mögliche Handlungsoptionen der rechtlichen Betreuung vor und klärt die rechtlichen Folgen getroffener Entscheidungen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Aktive – passive Sterbehilfe
Sterbebegleitung – palliativ care
Behandlungsabbruch
Patientenverfügung
Mutmaßlicher Wille
Negativattest des Betreuungsgerichts
Rubrik:
Lebenslagen
Anbieter: ipb
Leitung:
Susanne Weber-Käßer
Umfang: 4,00 Unterrichtsstunden
Susanne Weber-Käßer
Fachanwältin für Sozialrecht und Familienrecht, Berufsbetreuerin, Nachlasspflegerin
Kosten: 75 Euro
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH