Die anstehende Betreuungsrechtsreform soll – im Sinne der UNBRK – den Fokus in der rechtlichen Betreuung verschieben: Hin zu mehr Selbstbestimmung und Unterstützung der Klient*innen, weg von Fremdbestimmung und Vertretung. Auch für die Betreuungsbehörden entstehen hieraus neue Arbeitsschwerpunkte und neue Aufgaben.
Wie können sich die Betreuungsstellen im Sinne der Betreuungsrechtsreform neu aufstellen und die Absicht hinter der Reform verwirklichen? Welche Chancen bietet die Reform? Welche neuen Aufgaben kommen auf die Betreuungsbehörden zu? Und wie können die dafür erforderlichen Ressourcen erschlossen werden?
Diese und weitere Fragen besprechen mit Ihnen Holger Marx, Leiter der Betreuungsbehörde Mainz-Bingen und beteiligt an der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Rechtsverordnung zu §§ 23 und 24 BtOG-neu, und Helga Steen-Helms, ehem. Referentin für Betreuungsrecht im Hessischen Sozialministerium.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Bei mehrfachen Buchungen durch dieselbe Betreuungsstelle und/ oder bei gleichzeitiger Buchung des zweiten Seminarteils dürfen Sie den Doppelbucherrabatt in Anspruch nehmen.
Rubrik: Betreuungsbehörden
Anbieter: ipb
Umfang: 4,00 Unterrichtsstunden
Kosten: 89 Euro
Mehrfachbuchungsrabatt: 10 Prozent
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Schmiedestraße 2
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Telefon:
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