Klient*innen im strafrechtlichen Unterbringungsverfahren

Doppelrolle der rechtlichen Betreuung

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Nicht selten kommt es vor, dass Klient*innen mit psychischen Erkrankungen straffällig werden und nicht nur für sich selbst sondern auch für andere eine Gefahr darstellen. Auf schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Täter*innen kommt oftmals die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch gerichtliches Urteil zu. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung erfolgt ggf. eine einstweilige Unterbringung, bei der Betreuer*innen in einer Doppelrolle stehen:

Sofern die Betreuung schon länger besteht, kennen sie den Betroffenen gut und fungieren deswegen als wichtige Zeug*innen vor Gericht, zum anderen müssen sie die Betroffenen während der einstweiligen Unterbringung weiterhin betreuen und unterliegen dabei besonderen Bedingungen.

Um ihre Klient*innen in dieser prekären Situation bestmöglich zu unterstützen, sollten Betreuer*innen mit den rechtlichen Grundlagen der Unterbringung von Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB und § 126a gut vertraut sein.

Die Referent*innen Dr. Radom und Dr. Schwarz sind zwei langjährig erfahrene Strafrichter*innen des Landgerichts Hamburg. Sie erläutern die rechtlichen Grundlagen des strafrechtlichen Unterbringungsverfahrens und geben wertvolle Hinweise für die Zeugenaussage von Betreuer*innen vor Gericht.



Inhaltliche Schwerpunkte

  • Rechtliche Grundlagen der Unterbringungen nach § 63 StGB und § 126a StPO sowie der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung nach § 67b StGB
  • Kriterien der Gefährlichkeitsprognose
  • Dokumentationspflichten
  • Etwaige Schweigepflichten
  • Besonderheiten bei der Zeugenaussage vor Gericht
  • Verhältnis zu den Verteidiger*innen, Zusammenarbeit mit Verteidiger*innen
  • Spezielle Herausforderungen bei der Betreuungstätigkeit im Rahmen von Unterbringungsverfahren

 

 

Rubrik: Recht

Anbieter: ipb

Umfang: 4,00 Unterrichtsstunden

Dr. Anuschka Radom
Richterin am Landgericht Hamburg, derzeit Beisitzerin einer Großen Strafkammer
Dr. Torsten Schwarz
Richter am Landgericht Hamburg, derzeit 1. Stellvertretender Vorsitzender einer Großen Strafkammer

Kosten: 75 Euro
Preis BdB-Mitglieder: 60 Euro
Preis Qualitäts-Registrierte: 68 Euro
Bei gleichz. Mitgliedschaft im BdB und Qualitäts-Registrierung: 53 Euro

Anmeldung und weitere Informationen bei:

Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH

Schmiedestraße 2
20095 Hamburg

Telefon: (0 40) 53 00 850-00

Fax: (0 40) 53 00 850-19
E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de


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