Nicht selten kommt es vor, dass Klient*innen mit psychischen Erkrankungen straffällig werden und nicht nur für sich selbst sondern auch für andere eine Gefahr darstellen. Auf schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Täter*innen kommt oftmals die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch gerichtliches Urteil zu. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung erfolgt ggf. eine einstweilige Unterbringung, bei der Betreuer*innen in einer Doppelrolle stehen:
Sofern die Betreuung schon länger besteht, kennen sie den Betroffenen gut und fungieren deswegen als wichtige Zeug*innen vor Gericht, zum anderen müssen sie die Betroffenen während der einstweiligen Unterbringung weiterhin betreuen und unterliegen dabei besonderen Bedingungen.
Um ihre Klient*innen in dieser prekären Situation bestmöglich zu unterstützen, sollten Betreuer*innen mit den rechtlichen Grundlagen der Unterbringung von Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB und § 126a gut vertraut sein.
Die Referent*innen Dr. Radom und Dr. Schwarz sind zwei langjährig erfahrene Strafrichter*innen des Landgerichts Hamburg. Sie erläutern die rechtlichen Grundlagen des strafrechtlichen Unterbringungsverfahrens und geben wertvolle Hinweise für die Zeugenaussage von Betreuer*innen vor Gericht.
Inhaltliche Schwerpunkte
Rubrik: Recht
Anbieter: ipb
Umfang: 4,00 Unterrichtsstunden
Kosten: 75 Euro
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Preis Qualitäts-Registrierte: 68 Euro
Bei gleichz. Mitgliedschaft im BdB und Qualitäts-Registrierung: 53 Euro
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