Die ersten Entwürfe einer Rechtsverordnung zu den §§ 23 und 24 BtOG sowie eines Reparaturgesetzes zum BtOG liegen vor. Vor diesem Hintergrund wollen wir uns im zweiten Teil unseres Seminars zur Betreuungsrechtsreform für die Betreuungsbehörden vertieft mit dem Themenkomplex rund um die Registrierung von beruflich tätigen Betreuer*innen beschäftigen. Es geht um das Registrierungsverfahren, die Inhalte und den Umfang der geforderten Sachkunde. Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen: Wie bzw. wodurch kann die Sachkunde ggf. gegenüber der Betreuungsbehörde nachgewiesen werden? Welche neuen Aufgaben und organisatorischen Veränderungen kommen damit auf die Betreuungsbehörden oder Betreuungsstellen zu? Und wie können sich ihre Beschäftigten auf diesen Veränderungsprozess vorbereiten?
Inhaltliche Schwerpunkte:
Die Teilnahme an diesem Seminarteil setzt grundlegende Kenntnisse der Betreuungsrechtsreform, insbesondere der Neuregelungen im BtOG und ihrer Implikationen für die Betreuungsbehörden voraus. Diese Grundkenntnisse werden im ersten Seminarteil vermittelt. Wer diesen bereits im Herbst 2021 im ipb besucht hat, braucht jetzt nur den zweiten Teil zu buchen.
Der Doppelbucherrabatt wird gewährt, wenn beide Seminarteile gebucht werden und/oder mehrere Mitarbeiter*innen derselben Betreuungsbehörde teilnehmen.
Rubrik: Betreuungsbehörden
Anbieter: ipb
Umfang: 4,00 Unterrichtsstunden
Kosten: 89 Euro
Mehrfachbuchungsrabatt: 10 Prozent
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
Telefon:
(0 40) 53 00 850-00
Fax: (0 40) 53 00 850-19
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