Die Betreuungsrechtsreform ist nun sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat beschlossen worden und wird für alle Beteiligten erhebliche Änderungen mit sich bringen.
Auch auf beruflich tätige rechtliche Betreuer*innen - sowohl auf Selbständige als auch auf Mitarbeiter*innen von Betreuungsvereinen - kommen damit viele Änderungen zu. Es fängt damit an, dass das Betreuungsrecht an einer anderen Stelle im BGB zu finden sein wird. Manche Vorschriften sind lediglich an eine andere Stelle verschoben und inhaltlich deutlicher formuliert worden, es gibt aber auch viele gravierende Änderungen.
Beruflich tätige Betreuer*innen müssen ein Registrierungsverfahren durchlaufen, Berufseinsteiger*innen müssen einen Sachkundenachweis erbringen und es wird neue (zusätzliche) Berichts- und Mitteilungspflichten geben. Den Wünschen der Klient*innen ist mehr Beachtung zu schenken und Betreuer sollen, wenn immer es möglich ist, vorrangig das Prinzip der unterstützten Entscheidungsfindung beachten und nur dann stellvertretend tätig werden, wenn es unumgänglich ist.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Rubrik: Recht
Anbieter: ipb
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden
Kosten: 139 Euro
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