Die Anforderungen an den Datenschutz sind mit der Einführung der DSGVO deutlich komplexer geworden. Die in der Zeit der Einführung bestehende Aufregung hat sich zwar schnell gelegt, trotzdem handelt es sich immer noch um ein wichtiges Thema. Schließlich werden von Betreuern und Betreuerinnen neben den gem. Art. 9 DSGVO ohnehin schon besonders schützenswerten Gesundheitsdaten noch viele weitere zum Teil sehr persönliche Daten von Klienten verarbeitet.
Aus der DSGVO ergeben sich umfangreiche Rechte der Betroffenen und Grundsätze für den Umgang mit deren Daten. Und es gibt etliche Dinge, die sowohl im dienstlichen als auch im privaten Bereich beachtet werden müssen, an die man zunächst aber nicht unbedingt denkt. Was soll z.B. geschehen, wenn einem Betreuerin oder einem Betreuer mal etwas passiert? Wie kann man Vorsorge für den Fall treffen, dass die Arbeit z.B. im Fall eines Unfalls für längere Zeit nicht fortgeführt werden kann? Wie lässt es sich z.B. gewährleisten, dass elektronisch gespeicherte Daten einem Verhinderungsbetreuer - aber auch nur diesem - schnell zur Verfügung stehen? Und möchte man wirklich, dass eigene persönliche Daten, die sich z.B. in einem Mail-Postfach oder einer Cloud befinden, nach dem eigenen Tod auf unbestimmte Zeit im Internet verbleiben und damit auch einem unberechtigten Zugriff Dritter ausgesetzt sein könnten?
Der BdB-Verbandsjurist Kay Lütgens erörtert die wichtigsten rechtliche Grundlagen und „Fallstricke“ für rechtliche Betreuer*innen.
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