Zur Gefahrenabwehr bei Personen mit einer Störung im Denken, Fühlen oder Handeln besteht die Möglichkeit, ihnen einen Aufenthaltsort gegen ihren Willen zuzuweisen oder ihre Freiheit körpernah einzuschränken. Oft sind im Bereich der Gesundheitsfürsorge Entscheidungen gefordert, die in die körperliche Integrität der Betroffenen eingreifen, so z.B. mit mechanisch-physischen Zwangsmitteln oder über eine pharmakologische Aufhebung des Willens. Rechtliche Betreuer*innen müssen hier eine gründliche ethische und sachliche Abwägung vornehmen und nach Lösungswegen zur Zwangsvermeidung suchen. Der Duisburger Betreuungsrichter Lars Mückner erörtert rechtliche Grundlagen, ethische Fragestellungen und praktische Lösungen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Rubrik: Betreuung allgemein
Anbieter: ipb
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden
Kosten: 139 Euro
Rabatt f. Teilnehmer ipb-Einsteigerseminare (12 Mon. nach Abschluss): 10 Prozent
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
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