Im dritten Teil der fünfteiligen Webinarreihe rund um die Pflegeversicherung geht es um die ergänzenden Leistungen der Sozialhilfe, die greifen, wenn die pflegebedürftige Person nicht pflegeversichert ist oder die gedeckelten Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Voraussetzung ist es, dass die pflegebedürftige Person nicht in der Lage ist, diese Leistungen aus eigenen Mitteln selbst bestreiten zu können. Sozialhilfeträger können dann auch für die Pflegebedarfe leistungspflichtig sein, die von der Pflegekasse nicht abgedeckt werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII auch Pflegebedürftige beanspruchen können, die – mit Blick auf ihr Einkommen und Vermögen – mittelständisch oder besser gestellt sind.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Bei der Buchung von zwei oder mehr Teilen der Webinarreihe gewähren wir einen Mehrfachbucherrabatt von 10%.
Rubrik: Recht
Anbieter: ipb
Umfang: 4,00 Unterrichtsstunden
Kosten: 94,80 Euro
Mehrfachbuchungsrabatt: 10 Prozent
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de
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