Betreuer*innen haben dem Gericht regelmäßig Bericht über die persönlichen Verhältnisse ihrer Klient*innen und die Führung der Betreuung zu erstatten. Die Berichterstattung ist das wichtigste Instrument der gerichtlichen Aufsicht. Mit der Betreuungsrechtsreform, die die Verbesserung der Qualität der rechtlichen Betreuung zum Ziel hat, wird das Instrument der Berichterstattung durch die neuen Vorschriften des § 1863 BGB n.F. gestärkt und weiterentwickelt. Die Anforderungen an die Jahresberichte der Betreuer*innen werden erweitert und konkreter definiert. Des Weiteren führt der Gesetzgeber weitere Berichtspflichten für den Beginn und das Ende der Betreuungsführung ein (Anfangs- und Schlussberichte). Die Klient*innen sollen künftig durch die Einführung von Besprechungspflichten in die Aufsichtsführung besser einbezogen werden. Die Referentin Ulrike Thielke, Rechtspflegerin am Amtsgericht Hamburg-Barmbek, stellt die neuen Vorschriften vor und gibt Hinweise für die künftige Praxis im Umgang mit dem Gericht.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Kosten: 159 Euro
Preis BdB-Mitglieder: 127 Euro
Preis Qualitäts-Registrierte: 143 Euro
Bei gleichz. Mitgliedschaft im BdB und Qualitäts-Registrierung: 111 Euro
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