Die Betreuungsbehörden sind als Stammbehörde für die Registrierung von Berufsbetreuer*innen verantwortlich. Bei der Registrierung kommen allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht zur Anwendung. Zugleich müssen die Zusammenhänge zum Betreuungsrecht hergestellt und angewendet werden. Die Entscheidung über die Registrierung wird durch Verwaltungsakt getroffen.
Damit Mitarbeiterinnen von Betreuungsbehörden rechtssicher handeln können, müssen sie neben betreuungsrechtlichen Kenntnissen auch über umfängliche Kenntnisse auf dem Gebiet des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts verfügen. Ziel des Seminars ist es, die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und ihre praktischen Anwendungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Wenn sich mehrere Mitarbeiter*innen der gleichen Behörde anmelden, dürfen sie den "Mehrfachbuchungsrabatt" von 10% in Anspruch nehmen.
Rubrik: Betreuungsbehörden
Anbieter: ipb
Umfang: 4,00 Unterrichtsstunden
Kosten: 79 Euro
Mehrfachbuchungsrabatt: 10 Prozent
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de
Eine Tochtergesellschaft des