Die Registrierung von Berufsbetreuer*innen als Verwaltungsakt
Praktisches Know-How für Behördenmitarbeiter*innen
Inhalt
Dozent*innen
Kosten
Anbieter
Die Betreuungsbehörden sind als Stammbehörde für die Registrierung von Berufsbetreuer*innen verantwortlich. Bei der Registrierung kommen allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht zur Anwendung. Zugleich müssen die Zusammenhänge zum Betreuungsrecht hergestellt und angewendet werden. Die Entscheidung über die Registrierung wird durch Verwaltungsakt getroffen.
Damit Mitarbeiterinnen von Betreuungsbehörden rechtssicher handeln können, müssen sie neben betreuungsrechtlichen Kenntnissen auch über umfängliche Kenntnisse auf dem Gebiet des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts verfügen. Ziel des Seminars ist es, die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und ihre praktischen Anwendungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Bestands- und Neubetreuer:innen
Voraussetzungen für die Registrierung nach §§ 23, 24 BtOG
Möglichkeiten des Sachkundenachweises
Verwaltungsverfahren und Bescheiderteilung
Folgen von Registrierung, Widerruf, Rücknahme und Löschung
Muster-Schreiben, Muster-Abläufe und Fälle
Wenn sich mehrere Mitarbeiter*innen der gleichen Behörde anmelden, dürfen sie den "Mehrfachbuchungsrabatt" von 10% in Anspruch nehmen.
Rubrik:
Betreuungsbehörden
Anbieter: ipb
Leitung:
Michael Pick
Umfang: 4,00 Unterrichtsstunden
Michael Pick
Verwaltungsbeamter und Sachbearbeiter im Betreuungsamt des Kreises Herzogtum Lauenburg
Kosten: 79 Euro Mehrfachbuchungsrabatt: 10 Prozent
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH