Vereinbarungen mit ehrenamtlichen Betreuer*innen nach § 15 BtOG als Aufgabe von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen
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Vor der Übernahme einer rechtlichen Betreuung sollen ehrenamtliche Fremdbetreuer*innen mit dem Betreuungsverein oder der Betreuungsbehörde eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung nach § 15 BtOG abschließen. Ehrenamtliche Betreuer*innen aus dem Kreis der Familienangehörigen können eine solche Vereinbarung abschließen, müssen es aber nicht.
Mitarbeiter*innen von Betreuungsvereinen und -behörden sollten sich also damit auskennen, wie sie solche Vereinbarungen abschließen, welche Inhalte enthalten sein sollten, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und welche betreuungsrechtlichen Vorgaben zu beachten sind, z.B. zum Thema „Verhinderungsbetreuungen“.
Im Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse vermittelt sowie Möglichkeiten der praktischen Umsetzung aufgezeigt.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Voraussetzungen zum Abschluss einer Vereinbarung nach § 15 BtOG
Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten
Begleitung, Unterstützung, Fortbildung und Verhinderungsbetreuung
Dokumentation und Datenschutz
Wenn sich mehrere Mitarbeiter*innen der gleichen Behörde anmelden, dürfen sie den "Mehrfachbuchungsrabatt" von 10% in Anspruch nehmen.
Rubrik:
Betreuungsbehörden
Anbieter: ipb
Leitung:
Michael Pick
Umfang: 4,00 Unterrichtsstunden
Michael Pick
Verwaltungsbeamter und Sachbearbeiter im Betreuungsamt des Kreises Herzogtum Lauenburg
Kosten: 79 Euro Mehrfachbuchungsrabatt: 10 Prozent
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH