Auf den Punkt gebracht: Personensorge und Genehmigungen

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D. Betreu. hat im Bereich der Personensorge weitreichende Entscheidungen zu treffen, die tief in die Freiheit des Betreuten eingreifen können. Im Onlineseminar sollen Entscheidungs- und Genehmigungspflichten dargestellt werden zur Wohnung des Klienten der (geschlossenen) Unterbringung und zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen.  Auch die "ärztliche Behandlung" und die Patientenverfügung wird vorgestellt. Wann gibt es einen Verfahrenspfleger in diesem Bereich und was sind seine Aufgaben? 

Schwerpunkte:

  • Die Wohnung des Klienten.    
  • Die "geschlossene" Unterbringung
  • Unterbringungsähnliche Maßnahme
  •  Zwangsbehandlung des Klienten
  •  Patientenverfügung und deren Beachtung
  • Die "Ärztliche Behandlung"    
  • Verfahrenspfleger in der Personensorge

Rubrik: Recht

Anbieter: ipb

Leitung:
Otto Wesche

Umfang: 2,00 Zeitstunden

Otto Wesche
Diplom-Rechtspfleger
Dozent u.a. in der Rechtspfleger*innen-Ausbildung

Kosten: 59 Euro

Anmeldung und weitere Informationen bei:

Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH

Schmiedestraße 2
20095 Hamburg


E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de


ipb gGmbH
Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) gGmbH
Geschäftsführung: Francisca Alejandra García-Aval
Postanschrift
Schmiedestr. 2
20095 Hamburg
Tel. (0 40) 53 00 850-00

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