Die Erstellung des Sozialberichtes im Rahmen der Sachverhaltsermittlung gilt als wichtigster Arbeitsauftrag der Betreuungsbehörden. Der Sozialbericht bildet eine signifikante Grundlage für die Entscheidungen im Betreuungsverfahren und ermöglicht den Betreuungsbehörden bedeutende Interventionen für die betroffenen Menschen: durch die Ermittlung seiner Gesamtsituation, die Eruierung des Erforderlichkeitsgrundsatzes und den Betreuer*innenvorschlag.
Seit 2023 steht mit dem §1814 BGB nicht mehr die Diagnose einer betroffenen Person im Vordergrund, sondern die Frage, inwieweit der Betroffene seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann. Im Seminar werden wir besprechen, was dies für den Sozialbericht bedeutet, was im Sozialbericht jetzt besonders berücksichtigt und was gegenüber dem Betreuungsgericht dokumentiert werden muss.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Wenn Sie mehrere Mitarbeiter*innen der gleichen Behörde anmelden, dürfen Sie den "Mehrfachbuchungsrabatt" von 10% in Anspruch nehmen.
Rubrik: Betreuungsbehörden
Anbieter: ipb
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden
Kosten: 166,80 Euro
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de
Eine Tochtergesellschaft des