Mit der Betreuungsrechtsreform sind auch in der Vermögenssorge das Selbsthandeln des Betreuten und das Berücksichtigen seiner Wünsche weiter in den Vordergrund gerückt worden. Die Prüfungspflichten zum Betreuerhandeln wurden erweitert. Eine Vertretung soll nur noch dann stattfinden, wenn es erforderlich ist. Das wirkt auch auf die Vermögenssorgeentscheidungen und das dazugehörige Genehmigungsrecht aus. Im Seminar sollen vorrangig die Genehmigungspflichten bei der Geldverwaltung, Grundstücksverwaltung, in Wohnungsfragen, erbrechtlichen und handelsrechtlichen Fällen neben denen besprochen werden, die der Gesetzgeber außerdem für besonders wichtig und genehmigungspflichtig erachtet hat, wie z. B. Darlehensaufnahmen, Schenkungen oder Verträgen mit wiederkehrenden Leistungspflichten.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Kosten: 129 Euro
Preis BdB-Mitglieder: 103 Euro
Preis Qualitäts-Registrierte: 116 Euro
Preis BdB-Anwärter*innen: 103 Euro
Bei gleichz. Mitgliedschaft im BdB und Qualitäts-Registrierung: 90 Euro
Zusatzkosten:
Tagungspauschale (obligatorisch): 60,00 Euro
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
Fax: (0 40) 53 00 850-19
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