Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung
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Mitarbeitende der Betreuungsbehörden informieren, beraten und vermitteln verpflichtend mit Zustimmung des Betroffenen vorrangige „andere Hilfen“, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird. Darüber hinaus stellen sie den Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem „Beratungs- und Unterstützungsangebot“ des sozialen Hilfesystems her, arbeiten zur Vermittlung geeigneter Hilfen mit den zuständigen Sozialleistungsträgern zusammen und ergänzen die Angebote durch geeignete Hilfen und erweiterte Unterstützung.
In diesem Seminar betrachten wir die wichtigsten „anderen Hilfen“ sowie die „Beratungs- und Unterstützungsangebote“ der Sozialleistungsträger im Hinblick auf die Rolle der gesetzlichen Betreuung.
Vorgaben des BtOG, SGB I
Flankierende Sozialgesetze
Ergänzende unabhängige Beratung
Beratung und Unterstützung der Sozialleistungsträger
Teilhabe- und Gesamtplanverfahren SGB IX der Rehabilitationsträger
Entlassmanagement
Pflegeberatung
Leistungen SGB V, XI
Rubrik:
Ergänzende Tätigkeitsfelder
Anbieter: ipb
Leitung:
Dr.Ursula Pitzner
Umfang: 16,00 Unterrichtsstunden
Dr. Ursula Pitzner
Doktorin der Politik- und Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaftlerin, Sozialarbeiterin, Altenpflegerin
Kosten: 166,80 Euro
Anmeldung und weitere Informationen bei:
Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH