Mit der Reform des Betreuungsrechts Anfang 2023 müssen alle Betreuer*innen, die weniger als drei Jahre im Beruf stehen, ihre Sachkunde nachweisen. Für viele bedeutet dies, zumindest teilweise einen entsprechenden Lehrgang zu besuchen.
Sobald die neue Rechtsverordnung zum §§ 23, 24 BtOG beschlossen ist, wird das ipb Sachkundelehrgänge für Berufsbetreuer*innen konzipieren und durchführen. Wir planen modularisierte Kurse, die sowohl in Präsenz als auch online stattfinden sollen. An der entsprechenden Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums ist das ipb beteiligt.
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