Dieses Seminar bietet Berufsbetreuer*innen einen kompakten, aber fundierten Einblick in die gesetzlichen Grundlagen ärztlicher Zwangsmaßnahmen nach §1832 BGB. Anhand praktischer Beispiele und aktueller Gerichtsentscheidungen erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Zwangsbehandlung zulässig ist, welche hohen materiellen und verfahrensrechtlichen Anforderungen zu beachten sind und wie das gerichtliche Genehmigungsverfahren strukturiert ist. Dabei wird auch auf den Stellenwert des (mutmaßlichen) Patientenwillens eingegangen und deutlich, warum Überzeugungsversuche und die Prüfung möglicher Alternativen stets im Vordergrund stehen müssen.
Ziel des Seminars ist es, Ihnen das notwendige Rüstzeug zu vermitteln, um in Ihrer Rolle als Berufsbetreuer*in Zwangsmaßnahmen sicher einzuschätzen, rechtssicher zu beantragen und in der Praxis einfühlsam zu begleiten.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Einführung, Grundlagen und Normzweck
- Kurze historische Entwicklung von § 1906a BGB zu § 1832 BGB
- Konkurrenzen und Abgrenzung
- Sachlicher, räumlicher und persönlicher Anwendungsbereich
- Definition ärztlicher Zwangsmaßnahmen
- Materielle Voraussetzungen
- Die Tatbestandsmerkmale des § 1832 BGB
- Bedeutung des (mutmaßlichen) Patientenwillens und Ausloten milderer Mittel
- Die Zwangsmaßnahme als Solche, insbesondere der Zwangsmedikation
- Genehmigung und Verfahren
- Rolle des Betreuungsgerichts, Verfahrenspflegers, Sachverständigen
- Richtervorbehalt, Eilverfahren und Hauptsacheverfahren
- Erstmalige Antragstellung und Verlängerung
- Beschluss und Grenzen bei Eilsituationen
- Durchführung und Widerruf
- "Stationäre Behandlungspflicht", insbesondere im Lichte der aktuellen Neufassung des § 1832 BGB und des FamFG.
- Verbringung zur Zwangsbehandlung
- Widerruf der Einwilligung und Auswirkungen auf laufende Maßnahmen
- Praxisbeispiele und Ausblick
- Typische Konfliktsituationen, insbesondere bei der Kommunikation mit Ärzten
- Rechtsprechung und Minimierung von Zwang
Sem.-Nr.:
OS1630
Rubrik:
Recht
Anbieter:
ipb
Leitung:
Bennedict Barf
Umfang:
8,00 Unterrichtsstunden