Auch im Bereich der Personensorge gibt es mit dem neuen Betreuungsrecht einige Änderungen, andere Aspekte sind hingegen gleichgeblieben. Das Seminar beleuchtet – kurz und prägnant - die Entscheidungsprozesse und Genehmigungspflichten im Aufgabenbereich Personensorge: Es geht um Wohnungsangelegenheiten, Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen, ärztliche Behandlung und die Bedeutung von Patientenverfügungen. Außerdem wird die Rolle von Verfahrenspfleger*innen näher beleuchtet: Wann werden sie in gerichtlichen Entscheidungen hinzugezogen und was sind ihre Aufgaben?
Inhaltliche Schwerpunkte:
Sem.-Nr.:OS1255
Rubrik: Recht
Anbieter: ipb
Leitung:Otto Wesche
Umfang: 2,70 Unterrichtsstunden
Otto Wesche
Diplom-Rechtspfleger
Dozent u.a. in der Rechtspfleger*innen-Ausbildung
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