Noch 10 freie Plätze.
Nicht selten werden Betreuer von erbrechtlichen Problemstellungen betroffen. Im Seminar sollen Grundfragen angesprochen werden, aber auch Praktisches zur gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge.
Was ist zu beachten, wenn der Klient testamentarischer Erbe wird oder von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Kann er selbst ein Testament errichten und worauf ist dabei zu achten. Auch soll die gesetzlichen Erfolge nach Ordnungen, Stämmen und Linien besprochen werden. Was haben Betreuer z.B. im Falle einer Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung zu beachten. Wie geht das Erbscheinverfahren, welche Urkunden sind vorzulegen, wie und wo bekommt man diese und welche Folge hat die eidesstattliche Versicherung dabei. Was ist, wenn der Nachlass überschuldet ist und wie funktioniert die Erbschaftsausschlagung oder die Anfechtung der Erbschaftsannahme. Auch die Beschränkungsmöglichkeiten der Haftung auf den Nachlass soll angesprochen werden. Nicht zuletzt sind diese Dinge auch zu prüfen am Ende einer Betreuung durch Tod des Klienten, wenn es darum geht an den oder die Berechtigte verwaltetes Vermögen auszuhändigen und die Schlussrechnung nach den neuen Regeln des BGB zu erstellen.
Inhaltliche Schwerpunkte (u.a.):
Dozent: Otto Wesche (Diplom-Rechtspfleger, Dozent u.a. in der Rechtspfleger*innen-Ausbildung)
Sem.-Nr.:FS1203
Rubrik: Ergänzende Tätigkeitsfelder
Anbieter: ipb
Leitung:Otto Wesche
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden
Otto Wesche
Diplom-Rechtspfleger
Dozent u.a. in der Rechtspfleger*innen-Ausbildung
Kosten: 199,20 Euro
Preis BdB-Mitglieder: 166 Euro
Tagungspauschale (61,90€) ist im Preis enthalten
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