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Wenn Klient*innen sterben oder sterben möchten, stehen die rechtlichen Betreuer*innen an ihrer Seite vor schwierigen Entscheidungen. Es gilt, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bestmöglich zu wahren, sie in ihren Entscheidungen zu unterstützen und deren Umsetzung voranzutreiben – oftmals im Spannungsfeld zwischen Klient*in, Betreuungsgericht, Ärzt*innen und Staatsanwaltschaft, die jeweils unterschiedliche Rollen und unterschiedliche Sichtweisen auf die Situation haben. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2020 stellt sich außerdem die Frage, inwieweit Betreuer*innen einen Sterbewunsch ihrer Klient*innen aktiv unterstützen können oder sollten. Die Fortbildung stellt mögliche Handlungsoptionen der rechtlichen Betreuung vor und klärt die rechtlichen Folgen getroffener Entscheidungen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Sem.-Nr.:OS0659
Rubrik: Lebenslagen
Anbieter: ipb
Leitung:Susanne Weber-Käßer
Umfang: 4,00 Unterrichtsstunden
Susanne Weber-Käßer
Fachanwältin für Sozialrecht und Familienrecht, Berufsbetreuerin, Nachlasspflegerin
Dieses Seminar findet auf der Online-Plattform Zoom statt. Es handelt sich um ein Webinar mit interaktivem Charakter, so dass Sie -neben einem aktuellen Browser, einem stabilen Internetanschluss und einem Lautsprecher/ Kopfhörer - möglichst eine Webcam nutzen sollten, um sich aktiv am Webinar zu beteiligen. Falls Sie weder eine Webcam noch ein Mikrophon haben, können Sie sich mithilfe der Telefoneinwahl zumindest per Audio einbringen (Sie erhalten entsprechende Daten mit Zusendung des Links zur Veranstaltung).
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