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Das Seminar beleuchtet die Schnittpunkte zwischen rechtlicher Betreuung und Erbrecht im Rahmen der Vermögenssorge:
So können Klient*innen eine Erbschaft machen, es kann zu ihren Gunsten ein Pflichtteilsrecht bestehen oder es ist ein Vermächtnis ausgesetzt worden. Ist ein*e Klient*in an einem Erbfall beteiligt, tun sich zahlreiche Fragen auf, etwa in Bezug auf die Annahme oder Ausschlagung, die Rechtsstellung als Mitglied einer Erbengemeinschaft oder als Vor-/Nacherb*in, das Erbscheinverfahren, die Reichweite der gesetzlichen Vertretung, die Geschäftsfähigkeit der*des Betroffenen oder etwaige betreuungsgerichtliche Genehmigungspflichten.
Geklärt wird außerdem, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Klient*innen ein Testament errichten und widerrufen können. Sonderformen wie das gemeinschaftliche Testament mit Beteiligung von betreuten Personen und die Grundstrukturen des sog. „Behindertentestaments“ werden erörtert.
Stirbt ein*e Klient*in, endet die Betreuung. In der Praxis ist es aber häufig so, dass Pflichten gegenüber dem Gericht und den Erb*innen bestehen, Eilmaßnahmen durchzuführen und Geschäfte zu erledigen sind, für die der*die Betreuer*in eigentlich nicht mehr zuständig ist, die aber dennoch in absehbarer Zeit erledigt werden müssen, bis die Erb*innen Fürsorge treffen können, um Schäden für den Nachlass oder auch für Dritte zu vermeiden.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Sem.-Nr.:OS0948
Rubrik: Recht
Anbieter: ipb
Leitung:Claudia Capitano
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden
Claudia Capitano
Richterin am Landgericht München
ehem. Dipl. Rechtspflegerin am Amtsgericht München
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