Die unterstützte Entscheidungsfindung ist seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 auf der Agenda. Dabei wird immer wieder die Frage gestellt: Ist die rechtliche Betreuung ein System der unterstützten Entscheidungsfindung oder nicht?
Dagmar Brosey und Lydia Rensen machen an konkreten Beispielen deutlich, wie Betreuer mittels der unterstützten Entscheidungsfindung die Klienten zu einer eigenen Entscheidung befähigen können und welche Rolle der Schutz des Klienten dabei spielt.
Inhalt und Nutzen für die berufliche Praxis:
Die unterstützte Entscheidungsfindung ist seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 auf der Agenda. Dabei wird immer wieder die Frage gestellt: Ist die rechtliche Betreuung ein System der unterstützten Entscheidungsfindung oder nicht? Im Mittelpunkt der Kritik steht dabei die gesetzliche Vertretung des Betreuers, die ein Instrument der Ersetzung sei. Gesetzliche Vertretung ist aber keineswegs Betreuungszweck, sondern ein Mittel um Angelegenheiten besorgen zu können. Die unterstützte Entscheidung ist damit eng angebunden an den Besorgungsauftrag von Betreuer/innen: Diese befähigen mit Hilfe der unterstützten Entscheidungsfindung die betreuten Menschen zur eigenen Entscheidungen in der persönlichen Lebensführung. Dies ist im Rahmen der Erforderlichkeit eine betreuungsrechtliche Pflicht.
Rubrik: Sonstige
Anbieter: ipb
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden
Kosten: 139 Euro
Preis BdB-Mitglieder: 98 Euro
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Bei gleichz. Mitgliedschaft im BdB und Qualitäts-Registrierung: 78 Euro
Frühbucherrabatt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 Prozent
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