Das neue Bundesteilhabegesetz

Startschuss für mehr Selbstbestimmung?

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Am 01.01.2018 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. Damit ist der Startschuss dafür abgegeben, die bisher in den verschiedenen Leistungsgesetzen verstreuten Teilhabeansprüche in einem Gesetz zu regeln. Es gibt aber Übergangsregelungen, die dazu führen, dass das Gesetz seine vollständige Wirksamkeit erst im Jahre 2023 entfalten kann. Im Seminar werden den teilnehmenden Betreuer/innen die notwendigen Kenntnisse vermittelt, sich in den neuen Vorschriften zurecht zu finden und die Klient/innen bei der Ausübung ihrer Selbstbestimmung und der Realisierung von Sozialleistungsansprüchen zu unterstützen.


 


Inhalte und Nutzen für die berufliche Praxis:



  • Kenntnisse zum Leistungsspektrum Teilhabeansprüche

  • Kenntnisse des Antrags- und Bewilligungsverfahrens (Teilhabeplan und Gesamtplan) 

  • Kenntnisse der Aufgaben der Beteiligten (Klienten, Leistungsträger,
    Leistungserbringer, Betreuer)

  • Beratungs- und Unterstützungsansprüche


 


 


Das Seminar ist auf Betreuerinnen und Betreuer und Angehörige anderer sozialer
Berufsfelder ausgerichtet. Ein selbstbestimmtes Leben führen zu können ist oftmals nur
möglich, wenn behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden. Sozialleistungen
dienen dazu, Nachteile auszugleichen und haben das Ziel, die Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft zu ermöglichen. Das Recht auf Hilfe und Unterstützung zu haben ist die eine
Sache. Das Recht auch zu bekommen ist dagegen eine vollständig andere Sache. Betreuer und Betreuerinnen sind im Rahmen ihrer beruflichen Aufgabenstellung dafür zuständig, ihre Klienten bei der Ausübung ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Realisierung von Sozialleistungsansprüchen.
Das BTHG wird auch Auswirkungen auf die Arbeit im Betreuungsbüro haben. Eine
personenzentrierte Teilhabeplanung erfordert ein hohes Maß an Mitwirkung der
leistungsberechtigten Person. Klienten der Betreuung sind oftmals nicht ohne Unterstützung in der Lage, die Mitwirkung auch tatsächlich zu leisten. Es wird dann zur Aufgabe der Betreuung. In diesem Seminar werde die notwendigen Kenntnisse vermittelt, sich in den neuen Vorschriften zurecht finden zu können.

 

Rubrik: Sonstige

Anbieter: ipb

Leitung:
N. N.

Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden

Kosten: 149 Euro
Preis BdB-Mitglieder: 119 Euro
Preis Qualitäts-Registrierte: 134 Euro
Bei gleichz. Mitgliedschaft im BdB und Qualitäts-Registrierung: 105 Euro
Frühbucherrabatt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 Prozent
Rabatt f. Teilnehmer ipb-Einsteigerseminare (12 Mon. nach Abschluss): 10 Prozent

Anmeldung und weitere Informationen bei:

Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH

Schmiedestraße 2
20095 Hamburg

Telefon: (0 40) 53 00 850-00

Fax: (0 40) 53 00 850-19
E-Mail: kontakt@ipb-weiterbildung.de


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Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) gGmbH
Geschäftsführung: Anja Pfeifer
Postanschrift
Schmiedestr. 2
20095 Hamburg
Seminarstätte
Hoheluftchaussee 40 A
20253 Hamburg
Tel. (0 40) 53 00 850-00
Fax (0 40) 53 00 850-19

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BdB e.V.