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Betreuer*innen haben dem Gericht regelmäßig Bericht über die persönlichen Verhältnisse ihrer Klient*innen und die Führung der Betreuung zu erstatten. Die Berichterstattung ist das wichtigste Instrument der gerichtlichen Aufsicht. Mit der Betreuungsrechtsreform, die die Verbesserung der Qualität der rechtlichen Betreuung zum Ziel hat, wird das Instrument der Berichterstattung durch die neuen Vorschriften des § 1863 BGB n.F. gestärkt und weiterentwickelt. Die Anforderungen an die Jahresberichte der Betreuer*innen werden erweitert und konkreter definiert. Des Weiteren führt der Gesetzgeber weitere Berichtspflichten für den Beginn und das Ende der Betreuungsführung ein (Anfangs- und Schlussberichte). Die Klient*innen sollen künftig durch die Einführung von Besprechungspflichten in die Aufsichtsführung besser einbezogen werden. Die Referentin Ulrike Thielke, Rechtspflegerin am Amtsgericht Hamburg-Barmbek, stellt die neuen Vorschriften vor und gibt Hinweise für die künftige Praxis im Umgang mit dem Gericht.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Sem.-Nr.:FS0884
Rubrik: Recht
Anbieter: ipb
Leitung:Ulrike Thielke
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden
Ulrike Thielke
Dipl. Rechtspflegerin am Amtsgericht Barmbek
Seit mehr als 20 Jahren am Betreuungsgericht tätig, seit ca. 5 Jahren Referentin in der fachlichen Fortbildung und Autorin, Mitglied im BGT e.V., 2018/2019 Mitarbeit in einer Fach-AG des BMJ im Rahmen des Diskussionsprozesses „Qualität der rechtlichen Betreuung“ zur Vorbereitung der Reform
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