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Die Reform des Betreuungsrechts stellt die Selbstbestimmung der Klient*innen in den Mittelpunkt der rechtlichen Betreuung, dies gilt für Vereinsbetreuer*innen ebenso wie für Berufsbetreuer*innen. Rechtliche Betreuer*innen haben die Wünsche ihrer Klient*innen umzusetzen und können eine Unterstützung bei der Umsetzung nur dann verweigern, wenn es unzumutbar oder mit nachhaltigen Gefahren für das Vermögen oder die Gesundheit der Klient*innen verbunden wäre.
Vereinsbetreuer*innen genießen einige Erleichterungen hinsichtlich der Vermögenssorge, im Übrigen unterscheiden sie sich bei der Betreuungsführung grundsätzlich nicht von selbständigen Berufsbetreuer*innen. Das betrifft - bei neuen bzw. weniger als drei Jahren tätigen Betreuer*innen - auch den Sachkundenachweis, der eventuell einen Besuch entsprechender Lehrgänge erforderlich macht. Für Betreuungsvereine stellt sich hier die Frage der Finanzierung.
Das Aufgabenspektrum der Betreuungsvereine wird durch die Reform des Betreuungsrechts und die Einführung des Betreuungsrechts-Organisations-Gesetzes (BtOG) erweitert. Betreuungsvereine unterstützen ehrenamtliche Betreuer*innen und sind vom Gesetz zukünftig verpflichtet, diese Unterstützung zu intensivieren und auf den Einzelfall bezogen zu konkretisieren. Eine weitere neue Aufgabe besteht daran, bei Bedarf eine „erweiterte Unterstützung“ für diejenigen Klient*ìnnen anzubieten, bei denen hierdurch eine rechtliche Betreuung vermieden werden könnte.
Der Geschäftsführer des Betreuungsvereins Delmenhorst und langjährige Berufsbetreuer Rainer Sobota informiert über die wichtigsten mit der Reform verbundenen Änderungen, strittige Punkte und offene Fragen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Sem.-Nr.:OS0667
Rubrik: Recht
Anbieter: ipb
Leitung:Rainer Sobota
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden
Rainer Sobota
Berufsbetreuer, Budgetassistent
Buchautor: Leitfaden Persönliches Budget
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