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»Die Frage nach der Abgrenzung von Leistungen der Eingliederungshilfe von Leistungen der Pflege ist eine der spannendsten, aber zugleich auch schwierigsten Fragestellungen, die das 2020 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit sich gebracht hat.« so der Rechtsanwalt Axel Foerster.
Gerade in einer Zeit, in der Menschen mit Behinderung zunehmend alt - und damit pflegebedürftig - werden, gewinnt diese Frage an Bedeutung. Denn das BTHG bringt ebenso die Tatsache mit sich, dass künftig zwei verschiedene Ämter für die Leistungen der Pflege und Eingliederungshilfe zuständig sind.
Inhaltliche Schwerpunkte (u.a.):
Dozent: Axel Foerster (Rechtsanwalt für Arzt- und Pflegehaftungsrecht, Pflege- und Krankenversicherungsrecht, Heimrecht sowie Berufsrecht der Ärzte uvm.)
Sem.-Nr.:FS1202
Rubrik: Ergänzende Tätigkeitsfelder
Anbieter: ipb
Leitung:Axel Foerster
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden
Axel Foerster
Rechtsanwalt
Kosten: 199,20 Euro
Preis BdB-Mitglieder: 166 Euro
Tagungspauschale (61,90€) ist im Preis enthalten
Schmiedestraße 2
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