Im Seminar werfen wir einen genauen Blick auf die neue Rechtslage und übertragen sie auf konkrete Praxisbeispiele aus der Personen- und Gesundheitssorge.
In welchen Situationen sind wir nach der neuen Rechtslage der Selbstbestimmung der Klient*innen verpflichtet und wann müssen wir zur Gefahrenabwehr einschreiten?
Welche Möglichkeiten des Einschreitens gibt es im Kontext der Personen- und Gesundheitssorge und welche Rahmenbedingungen müssen hierbei eingehalten werden?
Der Wegfall der sogenannten „Wohl-Schranke“ im Zuge der Betreuungsrechtsreform kann sicherlich als Meilenstein im Hinblick auf die Selbstbestimmung der Klient*innen im Betreuungswesen betrachtet werden. Die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen ist ein höchst schützenswertes Gut und die Umsetzung der Vereinbarung aus der UN-BRK überfällig. Aus der Praxis kennen wir allerdings viele Menschen, für die das Recht auf Selbstbestimmung mit Gefahren für ihre Gesundheit oder ihr Vermögen verbunden ist und die unter Umständen vor diesen Gefahren geschützt werden müssen: In der Kommentierung des neuen Gesetzes spricht man in diesem Zusammenhang von „Gefahrenabwehr“.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Sem.-Nr.: OS1283
Rubrik: Methoden
Anbieter: ipb
Leitung: Patrick Eckert
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden
Dieses Seminar findet auf der Online-Plattform Zoom statt. Es handelt sich um ein Webinar mit interaktivem Charakter, so dass Sie - neben einem aktuellen Browser, einem stabilen Internetanschluss und einem Lautsprecher/Webcam - nutzen sollten, um sich aktiv am Webinar zu beteiligen.
Webinar auf Zoom
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0000 Zoom
Kosten: 183,48 Euro
Nachlass für Berufsbetreuer*innen: 146,78 Euro
Angebot Nr: OS01283
9:00 bis 16:30Uhr
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