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Dieses Online-Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen von Betreuungsbehörden.
Die Erstellung des Sozialberichtes im Rahmen der Sachverhaltsermittlung gilt als wichtigster Arbeitsauftrag der Betreuungsbehörden. Der Sozialbericht bildet eine signifikante Grundlage für die Entscheidungen im Betreuungsverfahren und ermöglicht den Betreuungsbehörden bedeutende Interventionen für die betroffenen Menschen: durch die Ermittlung seiner Gesamtsituation, die Eruierung des Erforderlichkeitsgrundsatzes und den Betreuer*innenvorschlag.
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die am 01.01.2023 in Kraft tritt ändern sich auch die Vorgaben des Sozialberichts für die Betreuungsbehörden. Im Seminar werden alte und neue Anforderungen des Sozialberichtes beleuchtet, die Inhalte genau betrachtet und die Rolle der Betreuungsbehördenmitarbeiter*innen reflektiert.
Ab 2023 steht mit dem §1814 BGB nicht mehr die Diagnose einer betroffenen Person im Vordergrund, sondern die Frage, inwieweit der Betroffene seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann. Im Seminar werden wir besprechen, was dies für den Sozialbericht bedeutet, was im Sozialbericht jetzt besonders berücksichtigt und was gegenüber dem Betreuungsgericht dokumentiert werden muss.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Sem.-Nr.:OS0877
Rubrik: Betreuungsbehörden
Anbieter: ipb
Leitung:Kerstin Harder
Umfang: 8,00 Unterrichtsstunden
Kerstin Harder
Mitarbeiterin in der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung (KV) in Simmern.
Dieses Seminar findet auf der Plattform Zoom statt. Es handelt sich um ein Webinar mit interaktivem Charakter, so dass Sie -neben einem aktuellen Browser, einem stabilen Internetanschluss und einem Lautsprecher/ Kopfhörer - möglichst eine Webcam nutzen sollten, um sich aktiv am Webinar zu beteiligen. Falls Sie weder eine Webcam noch ein Mikrophon haben, können Sie sich mithilfe der Telefoneinwahl zumindest per Audio einbringen (Sie erhalten entsprechende Daten mit Zusendung des Links zur Veranstaltung).
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